Nach dem israelischen Parlamentsentscheid für die Todesstrafe äussert sich erstmals Botschafter Tim Enderlin im Interview. Er bedauert den Entscheid des Parlaments.
SRF: Israels Parlament hat beschlossen, dass die Todesstrafe wieder angewandt werden kann. Wie reagieren Sie auf den Entscheid Israels?
Tim Enderlin: Wir haben den Entscheid des israelischen Parlaments, der Knesset, mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen. Er bedeutet eine Ausweitung der Todesstrafe. Er bedeutet insbesondere auch, dass Israel das Moratorium für die Todesstrafe, welches das Land seit 60 Jahren befolgt hat, nicht weiter anwenden will. Wir stellen im Übrigen fest, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: Das Gesetz wird auch innerhalb Israels diskutiert und von verschiedenen Akteuren – darunter Gerichte, Teilen der Zivilgesellschaft und politischen Parteien – in Frage gestellt.
Die Schweiz hat einen Aktionsplan zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. Demnach interveniert die Schweiz auf diplomatischer Ebene bei besorgniserregenden Entwicklungen. Haben Sie bei Israel interveniert?
Das EDA hat auf verschiedenen Stufen interveniert, mit unseren jeweiligen Gesprächspartnern, sei das hier in Bern oder über unsere Botschaft in Tel Aviv. Wir haben das seit 2023 gemacht, als die ersten Diskussionen um die Ausweitung der Todesstrafe aufgekommen sind.
Die Schweiz hat verschiedene Problemfelder benannt, wie Menschenrechte durch die Todesstrafe verletzt werden können – darunter die Diskriminierung von Angehörigen bestimmter ethnischer oder religiöser Minderheiten. Die Todesstrafe in Israel kann faktisch nur für Palästinenser angewandt werden. Ist das nicht diskriminierend?
Die Frage der Diskriminierung stellt sich – muss aber noch genauer analysiert werden. Wenn diese Todesstrafe diskriminierend angewandt werden sollte, dann würde insbesondere der UNO-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte von Israel nicht mehr eingehalten werden.
Dann halten Sie Israel dazu an, diesen UNO-Pakt wieder einzuhalten?
Die Schweiz ruft Israel seine internationalen Verpflichtungen in Erinnerung und fordert, dass Israel diesen nachkommt.
Jede Ausweitung oder Einführung der Todesstrafe ist ein Rückschritt.
Die Schweiz setzt sich für eine Welt ohne Todesstrafe ein. Was bedeutet es für die Schweizer Bemühungen, wenn Israel nun die Todesstrafe wieder anwenden will?
Bei jedem Land, das eine Ausweitung der Todesstrafe oder auch die Einführung der Todesstrafe beschliessen sollte, ist das natürlich ein Rückschritt. Die Schweiz engagiert sich seit Jahrzehnten für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe. Sie lehnt sie überall und unter allen Umständen ab.
Zahlen von Amnesty International zeigen, dass die Zahl der Hinrichtungen weltweit steigt. Geht es in die falsche Richtung?
Ich glaube, das Bild ist differenzierter. Weltweit haben zwei Drittel aller Länder die Todesstrafe abgeschafft oder wenden sie zumindest nicht mehr an. Diese Zahl hat in den letzten Jahren zugenommen und sie nimmt hoffentlich weiter zu. Gleichzeitig halten etwa 55 Länder an der Todesstrafe fest. Auch wenn das an sich eine erfreuliche Entwicklung ist, müssen wir feststellen, dass in einzelnen Ländern effektiv die Anzahl der Vollstreckungen von Todesurteilen zunimmt. Das ist aber aus unserer Sicht ein regionaler Trend und kein weltweiter, er beschränkt sich auf einzelne Länder – wie Iran und Saudi-Arabien, wo Todesurteile heute in grösserer Zahl vollstreckt werden, als das vielleicht noch vor Kurzem der Fall war.
Das Gespräch führte Andreas Stüdli.