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Umstrittener Polizeieinsatz Freispruch für Bündner Ex-Polizist und für Whistleblower Quadroni

Das Regionalgericht Engiadina Bassa GR hat beide Angeklagten im Prozess um den Polizeieinsatz von 2017 freigesprochen.

Ein Polizeieinsatz wie aus einem James-Bond-Film – so beschreibt der verfahrensleitende Richter bei der Urteilsverkündung am Mittwoch, was Adam Quadroni am 15. Juni 2017 widerfahren ist. Damals wurde der Bündner Baukartell-Whistleblower von einer Polizei-Spezialeinheit auf offener Strasse aus seinem Auto gezogen, gefesselt, mit verbundenen Augen abgeführt und fürsorgerisch in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Porträt eines Mannes vor dunklem Hintergrund.
Legende: Adam Quadroni deckte das Baukartell im Unterengadin auf, war jedoch zuvor selbst Teil des Systems. KEYSTONE/ MICHAEL BUHOLZER

In diesem Zusammenhang hatte die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Chef des Polizeipostens in Scuol GR wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung und mehrfachen Hausfriedensbruchs angeklagt – Letzteres im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen bei Quadroni.

Gleichzeitig stand auch Adam Quadroni selbst vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Drohung gegen Behörden vorgeworfen.

Persönlicher Feldzug versus Sorge um Familie

Nun hat das Unterengadiner Regionalgericht sein Urteil gefällt: Es hat den ehemaligen Polizeipostenchef von Scuol und Whistleblower Adam Quadroni in allen Punkten freigesprochen.

Im Fall des ehemaligen Polizisten hatte die Staatsanwaltschaft dessen Vorgehen als persönlichen Feldzug gegen Quadroni gewertet. Dieser habe Vorgesetzte manipuliert und Informationen verzerrt. Die Verteidigung hielt dagegen: Der Polizist habe aus Sorge um Quadronis Familie gehandelt – Quadroni befand sich in einem Sorgerechtsstreit. Entscheide seien nicht von ihm allein gefällt worden.

Kein Masterplan nachweisbar

Das Gericht folgte der Verteidigung. Der persönliche Feldzug lasse sich nicht nachweisen, die Verantwortung sei auf mehrere Entscheidungsträger verteilt gewesen.

Älterer Mann im blauen Sakko schaut zur Seite.
Legende: Verteidiger Michael Fleischhauer nach dem Urteil: «Ich bin froh, dass es einen Freispruch gab – für Adam Quadroni und für meinen Klienten. Das Verfahren ging enorm lange und kostete viel. Am Schluss zahlt das der Steuerzahler.» RTR/Armon Schlegel

Und: Bei Quadroni fehle es an einer konkreten Drohung. Seine Äusserungen seien abstrakt und provokativ, aber nicht tatbestandsmässig.

«Unrechtmässiger» Einsatz

Zum Abschluss der Urteilsbegründung wandte sich der verfahrensleitende Richter direkt an Quadroni. Die strafrechtliche Beurteilung des ehemaligen Polizisten sage nichts darüber aus, ob der Einsatz vom 15. Juni 2017 rechtmässig gewesen sei. Nach seinem persönlichen Eindruck sei dieser Einsatz deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Er verwende bewusst das Wort «unrechtmässig».

Reihe von schwarzen Ordnern vor gelbem Vorhang.
Legende: Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Graubünden umfassen 18 Ordner. RTR/Armon Schlegel

Als klar gewesen sei, dass Quadroni allein im Fahrzeug sass und Frau und Kinder in Sicherheit waren, hätte man die Situation verhältnismässig lösen können. Stattdessen sei es zu einem Vorgehen gekommen wie in einem James-Bond-Film. Er verstehe Quadronis Wut – und die Spuren, die das Geschehene hinterlassen habe.

Unverständnis bei Quadronis Anwalt

Matthias Brunner, Verteidiger von Adam Quadroni, zeigte sich nach dem Urteil wenig überrascht: «Wenn auf der anderen Seite ein Polizist steht, ist der Freispruch der Normalfall.» Für ihn sei nicht entscheidend gewesen, ob eine Strafbarkeit bejaht werde, sondern ob der Polizeieinsatz rechtmässig gewesen sei.

Älterer Mann mit Brille in Anzug und Krawatte.
Legende: Der Verteidiger von Adam Quadroni, Matthias Brunner. RTR/Armon Schlegel

Den Schluss des Richters wertete er als das Interessanteste des ganzen Verfahrens: «Er sagt persönlich, es sei nicht rechtmässig gewesen. Da haben wir jetzt eine Unklarheit hergestellt.» Dass das Gericht sich für nicht zuständig erklärt habe, könne er nicht nachvollziehen.

Ob Staatsanwaltschaft oder Brunner das Urteil weiterziehen, liessen beide offen. Man werde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Regionaljournal Graubünden, 1.5.2025, 6:31 Uhr ; 

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