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Urteil Aargauer Obergericht Rückfallgefahr: Mann soll nach Glasfaser-Sabotage in Haft bleiben

  • Ein mutmasslicher Täter will im Aargau aus der Sicherheitshaft entlassen werden.
  • Das Aargauer Obergericht lehnt das aber ab, wegen der Rückfallgefahr.
  • Es geht um einen der Haupttäter im Fall der Glasfaser-Sabotage von Rheinfelden 2023.
  • Damals waren Tausende wegen zerschnittener Glasfaserkabel ohne Internet, Telefonie und Kabelnetz.

Im aktuellsten Fall geht es um die Sicherheitshaft eines der mutmasslichen Haupttäter. Er will diese nicht akzeptieren. Das Aargauer Obergericht lehnt den Antrag aber ab. Die Rückfallgefahr sei hoch. Die lange Haftdauer vor dem Gerichtsprozess sei angemessen und begründet.

Angeklagt ist der Mann gemäss Obergerichtsurteil wegen mehrerer Vergehen. Dazu zählen gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, mehrfach versuchte Erpressung, mehrfach teilweise versuchte Brandstiftung, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Störung des öffentlichen Verkehrs, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und Datenbeschädigung.

Es drohen mehrere Jahre Freiheitsstrafe

Die Gerichtsverhandlung ist für Juni 2026 angesetzt. Angeklagt sind fünf junge Männer. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die drei Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von 10, 8 und 6 Jahren. Für die beiden weiteren Beschuldigten will sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten oder eine bedingte Geldstrafe. Die Männer sollen einen Schaden von total 400'000 Franken verursacht haben.

Der mutmassliche Haupttäter sass von August 2024 bis August 2025 in Untersuchungshaft. Nach Ablauf der U-Haft wurde für den mutmasslichen Täter Sicherheitshaft angeordnet, bis Januar 2026. Auch aus dieser Haft wollte er entlassen werden. Aber das Zwangsmassnahmengericht lehnte das ab.

Wann gibt es Sicherheitshaft?

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Sicherheitshaft wird gemäss Artikel 221 in der Strafprozessordnung bewilligt, wenn:

  • eine Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtigt wird
  • die Person flüchten könnte (Fluchtgefahr)
  • Personen beeinflusst werden könnten (Kollusionsgefahr)
  • schwere Vergehen erneut begehen könnte (Wiederholungsgefahr)

Die Haft darf nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe.

Der Mann wehrte sich vor Obergericht gegen den Entscheid. Seine psychische Gesundheit leide unter der Haft. Zudem sei die lange Dauer nicht gerechtfertigt, es gelte für Gerichtsverfahren das Beschleunigungsgebot. Weiter argumentiert er, dass eine Tatwiederholung sei nicht ernsthaft zu befürchten sei.

Das Gericht hätte zudem eine elektronische Fussfessel oder Hausarrest anstelle der Sicherheitshaft prüfen müssen.

Glasfaserkabel und SBB-Schienen im Visier?

Eine Fussfessel sei keine Garantie, dass der Beschuldigte nicht weitere Delikte begehe, findet das Aargauer Obergericht. Sabotage von Glasfaserkabeln sei ein Vergehen mit grosser Reichweite. Das könne die Notrufkommunikation einer ganzen Stadt oder einzelner Haushalte stören und so Leib und Leben bedrohen.

In einem anderen Fall soll die Gruppe von Männern einen Hemmschuh auf die Schienen der SBB geworfen haben. Hemmschuhe werden als Bremsen für Güterzüge verwendet. Das hätte einen Personenzug entgleisen können, gibt das Obergericht in seinem Urteil zu bedenken.

Gemäss psychiatrischem Gutachten besteht ein «hohes Risiko für künftige Straftaten». Der Mann könnte ohne geeignete Massnahmen in Freiheit wieder in alte Verhaltensmuster verfallen.

Dunkel beleuchtete Gefängniszelle mit Gitterfenster
Legende: Der Mann soll bis zur Gerichtsverhandlung in Sicherheitshaft bleiben, findet das Aargauer Obergericht. Keystone

Die längere Haft sei gerechtfertigt, findet das Obergericht. «Nachdem dem Beschwerdeführer gemäss Anklageschrift eine langjährige Freiheitsstrafe droht, erweist sich die bisherige Haft von rund 19 Monaten auch hinsichtlich ihrer Dauer noch als verhältnismässig.»

Zudem brauche das Verfassen der rund 50-seitigen Anklageschrift mit allen Delikten Zeit. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil des Aargauer Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 30.12.2025, 6:31 Uhr ; 

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