Ein juristischer Dämpfer für die Zürcher Kantonspolizei: Sie darf einem Klimaaktivisten die Kosten für einen Polizeieinsatz nach einer Blockadeaktion nicht verrechnen. In einem heute publizierten Urteil kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass eine solche Kostenauflage nicht rechtens sei.
Die Richter argumentieren, die rechtliche Basis sei zu schwach. Das Gesetz formuliere die Regeln «sehr offen». Zudem schreibe die Verordnung nicht vor, wie die Polizei die Kosten bemessen soll. Deshalb können Verursacher eines Einsatzes nicht absehen, mit welcher Rechnung sie rechnen müssen.
Neue Regeln gelten nicht rückwirkend
Der Klimaaktivist hatte im Juni 2023 mit drei weiteren Personen die Autobahnabfahrt Bernerstrasse in Zürich Altstetten blockiert. Zwei klebten sich am Asphalt fest. Die Polizei löste sie mit Öl von der Strasse. Die Aktion und der folgende Einsatz verursachten einen grossen Rückstau und beschäftigte bis zu 21 Polizistinnen und Polizisten. Die Kantonspolizei bezifferte ihren Aufwand auf 6144 Franken. Der einzelne Aktivist sollte davon ein Viertel bezahlen: 1536 Franken.
Die Politik hat auf solche Aktionen bereits reagiert. Das Zürcher Stimmvolk stimmte im März 2024 dem Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP zu. Neu müssen Verursacher ausserordentlicher Polizeieinsätze die Kosten selbst tragen.
Diese Regelung greift für den vorliegenden Fall jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht, da die Aktion bereits im Juni 2023 stattfand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kanton Zürich kann es ans Bundesgericht weiterziehen.