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Asylbewerber verprügelt Basler Polizist soll ins Gefängnis

  • Das Basler Strafgericht hat einen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten verurteilt.
  • Der Polizist wird wegen schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Lebens und Amtsmissbrauch schuldig gesprochen.
  • Der Polizist forderte einen Freispruch und will das Urteil weiterziehen.

Der mittlerweile 34-Jährige nahm das Urteil entgegen, ohne eine Miene zu verziehen. Zwei der Gewaltdelikte, für die er nun erstinstanzlich verurteilt worden ist, hat er in seiner Rolle als Polizist begangen. Bei einer weiteren Tat handelt es sich um eine Gewalttat rund um einen Parkplatzstreit in seiner Freizeit.

Er hatte die Gewalttaten, die er im Dienst begangen hatte, während des Prozesses vehement bestritten. Sein Anwalt bestätigte gegenüber SRF, dass er das Urteil vor die nächste Instanz zieht.

Demonstranten halten Banner 'No More' gegen Rassismus vor Gebäude.
Legende: Vor dem Basler Strafgericht gab es Proteste gegen Polizeigewalt. Bereits am Wochenende gab es eine Demonstration, an welcher einige hundert Menschen teilnahmen. SRF/Nibna Gygax

«Das Urteil überzeugt mich nicht», begründete Stefan Suter den Weiterzug. Weiter ausführen wollte er diese Aussage aber nicht.

Opferaussagen seien glaubwürdiger

Vor allem die Taten, die er in seiner Funktion als Angehöriger der Basler Polizei laut Gericht begangen hatte, wiegen schwer. In einem Fall soll er einen Asylbewerber nach der Kontrolle im Polizeiauto verprügelt haben. Der Festgenommene habe sich nicht wehren können, denn er war angeschnallt und mit Handschellen gefesselt. Auf dem Polizeiposten habe der Polizist dann weiter geprügelt, gewürgt und sein Opfer gekickt, als es bereits am Boden lag.

Das Opfer ging nach seiner Freilassung ins Spital. Dort wurden mehrere Verletzungen festgestellt, unter anderem ein Würgetrauma.

Richterin Sarah Cruz Wenger stützte sich in ihrer Urteilsbegründung unter anderem auf Fotos und den Bericht aus dem Spital. Zudem habe ein anderer Häftling die Schläge und die Schreie des Opfers gehört, so die Richterin.

Die Aussagen des Opfers erachtete sie als glaubwürdig. Jene des nun Verurteilten hingegen nicht. Sie hätten teilweise gar an Verschwörungstheorien erinnert.

Kann der Bevölkerung «nicht zugemutet werden»

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Mann in Anzug bei Pressekonferenz mit Mikrofonen.
Legende: Polizeikommandant Thomas Würgler griff durch und stellte den Polizisten frei. KEYSTONE/Urs Flueeler

Zu viel Arbeit, zu wenig Wertschätzung sowie Rassismus und Sexismus: Die Stimmung im Basler Polizeikorps sei schlecht. Zu diesem Schluss kam im Sommer 2024 ein Bericht, der sich mit der Basler Polizei auseinandersetzte. Strafrechtler Markus Schefer hatte für die Untersuchung ein Drittel der Polizeiangestellten befragt. Dem Umgang mit Rassismus müsse mehr Gewicht gegeben werden, so ein Fazit des Berichts. Nachdem dieser öffentlich wurde, entliess die zuständige Regierungsrätin Stefanie Eymann die Polizeileitung.

Der neue Kommandant Thomas Würgler wollte nun offenbar härter gegen Verfehlungen in den eigenen Reihen vorgehen. Den angeschuldigten Polizisten stellte er jedenfalls frei. Im November des vergangenen Jahres schrieb die Polizei in einer Mitteilung, der Kommandant habe «entschieden, dass ein Arbeitseinsatz des Betroffenen der Bevölkerung nicht zugemutet werden kann».

Kurz nach dem ersten Vorfall habe der Polizist erneut ähnlich gehandelt und einen weiteren Asylbewerber verprügelt. Passiert sind die beiden Straftaten im Februar und im März 2023. Rund zwei Jahre später, im Herbst 2025, stellte ihn die Polizei frei.

Zwingend Gefängnis versus vollumfänglicher Freispruch

Die Staatsanwältin Isabelle Mati wollte den Angeklagten zwingend im Gefängnis sehen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Er habe die Machtverhältnisse skrupellos ausgenutzt, argumentierte sie.

Die Verteidigung verlangte einen vollumfänglichen Freispruch. Dies begründete sie unter anderem mit der Strafe, die der Polizist schon vor dem Urteil habe ertragen müssen. Eine Gruppe hatte sein Bild sowie Informationen zu den Fällen, die nun vom Gericht beurteilt worden sind, im Internet veröffentlicht.

Regionaljournal Basel, 20.3.2026, 17:30 Uhr ; 

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