- Vier frühere Mitarbeiter der Gazprombank Schweiz haben die Herkunft von angeblich dem russischen Cellisten Sergei Roldugin gehörenden Geldern unzureichend abgeklärt.
- Das Bundesgericht bestätigt ihre Verurteilung.
- Das Zürcher Obergericht hatte drei Russen und einen Schweizer 2024 wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Den maximalen Tagessatz von 3000 Franken brummte es dem CEO auf. Bei den drei weiteren beträgt er zwischen 350 und 500 Franken. Das Bundesgericht hat damit den Entscheid der Zürcher Vorinstanz bestätigt.
Die vier Männer hätten trotz Auffälligkeiten nicht ausreichend geprüft, ob Roldugin tatsächlich der wirtschaftlich Berechtigte der Gelder auf den 2014 von zwei ausländischen Gesellschaften eröffneten Konten sei. Im konkreten Fall habe es mehrfach Anlass zu Zweifeln gegeben. Roldugin sei bei der Kontoeröffnung als Musiker international noch kaum bekannt gewesen. Dennoch sollten über die Konten rund zehn Millionen Franken fliessen. Zudem habe es Hinweise auf eine mögliche Strohmann-Finanzierung gegeben. Der russische Cellist und Dirigent ist ein enger Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Das Bundesgericht präzisierte in seinem Urteil damit die Rechtsprechung zur Sorgfaltspflicht. Eine Strafbarkeit entfalle zwar, wenn die wirtschaftlich berechtigte Person korrekt festgestellt wurde. Dies gelte jedoch nicht, wenn diese Person wegen mangelnder Abklärungen unklar bleibe.