- Ein heute 59-jähriger Mann bleibt in der sogenannten «kleinen Verwahrung».
- Das Schaffhauser Obergericht erachtete die Gefahr eines Rückfalls als zu gross.
- Der Mann stürmte vor neun Jahren eine Krankenkassenfiliale in Schaffhausen mit einer Kettensäge und verletzte zwei Mitarbeitende schwer.
Das Obergericht musste abwägen: Geht vom psychisch kranken Mann noch eine Gefahr aus oder nicht? Seit 2019 wird der heute 59-Jährige in einer geschlossenen, spezialisierten Einrichtung im zürcherischen Bauma therapiert. Nun hat das Obergericht die «kleine Verwahrung» bestätigt. Das Urteil kann aber noch weitergezogen werden.
Verteidigung fordert Freiheit oder Lockerung
Sein Klient nehme seine Medikamente und halte sich an alle Auflagen, argumentierte sein Verteidiger Thomas Fingerhuth: «Deshalb sehe ich nicht, warum man nochmals – nach neun Jahren notabene – die Massnahme erneut um fünf Jahre verlängern soll.» Es müsse andere Möglichkeiten geben, um das allfällige Risiko, das noch bestehen könnte, in den Griff zu bekommen. Konkret wäre das zum Beispiel ein teilstationäres oder ein ambulantes Setting.
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Bild 1 von 5. Am 24. Juli 2017 stürmte ein Mann mit einer laufenden Kettensäge in die CSS-Versicherung in der Schaffhauser Innenstadt. Bildquelle: Keystone.
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Bild 2 von 5. Er griff zwei Mitarbeiter an und verletzte sie. Ein Paar, das sich ebenfalls in der Filiale befand, erlitt einen Schock. Bildquelle: Keystone.
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Bild 3 von 5. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort und sperrte die Innenstadt ab. Bildquelle: Keystone.
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Bild 4 von 5. Nach der Tat konnte der Angreifer vorerst fliehen. Sein Auto wurde sichergestellt. Bildquelle: Keystone.
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Bild 5 von 5. Der Angreifer konnte am Folgetag in Thalwil ZH verhaftet werden. Der Fall sorgte für grosses mediales Interesse. Bildquelle: Keystone.
Vor Gericht sagte der Täter, dass auch heute noch «böse Kräfte» auf ihn einwirken würden. 2017 habe er aber noch nicht gewusst, wie er damit umgehen könne. Er habe sich mit der Kettensäge nur verteidigen wollen. Unterdessen habe er Strategien entwickelt, um die Kräfte im Griff zu haben. Konflikten gehe er aus dem Weg. Er sei kein gewalttätiger Mensch.
Staatsanwaltschaft sieht ein zu grosses Risiko
Staatsanwalt Peter Sticher machte an der Verhandlung klar, dass er eine Entlassung aus der stationären Massnahme als Fehler erachte. Der Mann nehme seine Medikamente und absolviere die Therapie nur deshalb, weil er dazu gezwungen sei.
Er mache dies nicht aus innerer Überzeugung. Tatsächlich gab der Mann vor Gericht zu, dass er die Medikamente nicht freiwillig nehme.
Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren
Das Kantonsgericht Schaffhausen befasste sich 2019 erstmals mit dem Fall. Es kam zum Schluss, dass der Täter zwar eine schwere Gewalttat begangen hatte, aufgrund einer paranoiden Schizophrenie aber nicht schuldfähig war. Statt einer Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme an, die sogenannte «kleine Verwahrung». Der Mann wurde in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Seither wird der Fall weitergezogen und überprüft. Im August 2025 entschied das Kantonsgericht, die Massnahme um weitere fünf Jahre zu verlängern. Nach dem neuesten Urteil findet die nächste reguläre Beurteilung 2030 statt. Auf diesen Zeitpunkt hin soll ein neues, umfassendes Gutachten über den Täter erstellt werden.