- Der 19-jährige Täter wird zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
- Der Vollzug wird zugunsten einer Massnahme aufgeschoben.
- Der Mann wird wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt.
Der Mann hatte im Juni 2024 einen 15-Jährigen tödlich mit einem Messer verletzt. Das Todesopfer und zwei Freunde hatten laut Anklageschrift geplant, den späteren Täter auf dem Areal der Schulanlage Neumatt in Aesch BL anzugreifen. Bei der resultierenden Auseinandersetzung kam es zum tödlichen Messerstich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor der nächsten Instanz angefochten werden.
Streit, Eifersucht, Mobbing
Das verbotene Einhand-Klappmesser hatte der Beschuldigte gemäss Anklage mitgenommen, weil er beim nächtlichen Rencontre einen handgreiflichen Konflikt befürchtet hatte. Schon zuvor habe er nämlich anonyme Anrufe erhalten. So habe er vermutet, dass eine Gruppe von über einem Dutzend Jugendlichen ihn ins Visier genommen habe.
Er selber bestreitet dies jedoch. Dem Gericht vorliegende Chatverläufe belegen indes Absichten aus dieser Gruppe, ihn zu verprügeln. Die genauen Hintergründe blieben unscharf. Die Rede war von Gerüchten, Eifersucht und Mobbing. Eine Ex-Freundin trat als Zeugin auf.
Trauermarsch durch Aesch
Die Bluttat hatte damals viele Menschen aufgewühlt; es kam auch zu einem grossen Trauermarsch durch Aesch, das unweit von Basel liegt. Das Interesse am erstinstanzlichen Prozess am Baselbieter Strafgericht war so gross, dass ein Teil der Interessierten und Medienschaffende ihn in einem zweiten Saal per Video verfolgen müssen.