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Verbot bei Pädokriminalität Nie wieder Arbeit mit Kindern: Bundesgericht bestätigt Urteil

  • Das Bundesgericht bestätigt für einen Mann ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen.
  • Das Verbot umfasst sämtliche beruflichen Aufgaben sowie jede organisierte Tätigkeit in der Freizeit.
  • Der Mann war zuvor wegen Besitzes und Weiterverbreitung von kinderpornografischem Material verurteilt worden.
  • Er hatte sich dagegen gewehrt, weil das Verbot ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen worden war.

Ein junger Mann aus dem Kanton Wallis hatte im Internet nach Bildern und Videos von minderjährigen Mädchen und Knaben gesucht, in anzüglichen Posen oder bei sexuellen Handlungen. Anschliessend hat er sie über Snapchat und Skype weiterverbreitet.

Medienmitteilung zum Urteil des Bundesgerichts

Der damals 22-Jährige hat die Taten zugegeben. Die Walliser Justiz verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und verhängte zudem ein lebenslanges Berufsverbot. Der Mann darf also nie mehr mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, auch nicht ehrenamtlich als Fussballtrainer in der Freizeit.

Oberstes Gericht weist Beschwerde ab

Dagegen wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht. Er wollte, dass die Massnahme zumindest irgendwann wieder überprüft wird. Vergeblich: Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab. Das höchste Gericht räumt zwar ein, dass ein lebenslanges Berufsverbot ziemlich einschneidend ist. Es betrifft auch das Privatleben, das durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist. Aber auch andere Länder sehen bei Pädokriminalität Berufsverbote vor. Es bestehe nämlich ein breiter Konsens, dass man Kinder schützen müsse.

Artikel 67 im Strafgesetzbuch

Der Mann störte sich aber an der Schweizer Besonderheit, dass das Verbot lebenslang gilt und nicht überprüft wird. Diese Regelung geht auf eine Volksinitiative zurück, die sogenannte Pädophileninitiative. Diese wollte eben genau das: Wer pädokriminell wird, soll nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen.

Das Bundesgericht kommt nun in seinem Entscheid zum Schluss, dass das lebenslange Verbot nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Das Parlament habe die Frage der Verhältnismässigkeit intensiv diskutiert, als es die Pädophileninitiative umsetzte.

Das Bundesgericht findet, im konkreten Fall könne der junge Mann als gelernter Pflegefachmann in einem Bereich arbeiten, in dem er nicht mit Kindern in Kontakt komme. Altersheim statt Kinderspital also. Zudem habe er aufgrund seines jungen Alters gute Perspektiven, sich beruflich neu zu orientieren. Deshalb ist das lebenslängliche Berufsverbot laut Bundesgericht verhältnismässig.

Rendez-vous, 24.11.2025, 12:30 Uhr;brus

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