Verbrechensaufklärung - Warum die Schweiz nur selten die Bevölkerung zu Hilfe ruft
Die Schweiz setzt bei der Verbrechensaufklärung im internationalen Vergleich nur zurückhaltend auf die Öffentlichkeit. Dabei hat man im Ausland überraschend grossen Erfolg.
Die deutschen Behörden bitten regelmässig die Bevölkerung um Mithilfe bei der Verbrechensbekämpfung. Aktuell suchen sie etwa nach mutmasslichen ehemaligen RAF-Terroristen. Mit Name, Geburtsdatum und Fotos, die «mit hoher Wahrscheinlichkeit» die Gesuchten zeigen.
Die Schweiz ist deutlich zurückhaltender. Die Behörden fürchten eine Vorverurteilung. Zudem kann es gefährlich werden, wenn ein Täter sich in der Öffentlichkeit erkannt fühlt. Entsprechend warnen die deutschen Behörden: «Vorsicht: Bitte nicht an die gesuchten Personen herantreten, sie könnten bewaffnet sein!»
Legende:
Fahndung per Anzeigetafel in Hannover 2024.
KEYSTONE/DPA/Julian Stratenschulte
«Die Persönlichkeitsrechte haben in der Schweiz einen hohen Stellenwert», sagt Senad Sakic, Leiter der Kriminalpolizei des Kantons Nidwalden. «Es gilt als problematisch, Verdächtige namentlich zu nennen.» Das liege möglicherweise auch an der Kleinräumigkeit der Schweiz. Polizei und Staatsanwaltschaft prüften deshalb immer sehr sorgfältig, bevor sie Informationen zu Straftaten herausgäben.
Nidwalden geht dennoch voran
Trotzdem ist Sakic vor einem Jahr mit einem «Cold Case» an die Öffentlichkeit getreten. Es geht um den Mord von 2014 an einer bulgarischen Strassenprostituierten. Sakic wandte sich an die Sendung «Aktenzeichen XY … Ungelöst».
In eigener Sache: Warum SRF bei «Aktenzeichen XY» nicht mitmacht
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Für den Ausstieg von SRF im Jahr 2003 war ausschlaggebend, dass die Themen und Fälle mit einem Bezug zur Schweiz in den Sendungen stark abnahmen. Damit einher ging ein sinkendes Interesse des Publikums. Am 26. März 2025 war SRF wieder einmalig dabei. Es wird evaluiert, ob es weitere einzelne Sendungen geben könnte.
«Alle Ermittlungsansätze waren ausgeschöpft», begründet Sakic seinen Schritt. «Es ging darum, Erinnerungen zu aktivieren.» Mit zeitlicher Distanz seien Menschen eher bereit, etwas preiszugeben: Loyalitäten änderten sich, Konflikte verblassten und Hemmschwellen sänken. «Manchmal ist ein Abhängigkeitsverhältnis nicht mehr da und deshalb kann die Person endlich reden.» Im konkreten Fall wäre etwa denkbar, dass die durch den Zuhälter aufgebaute Drohkulisse ein Jahrzehnt später an Kraft verloren hat.
«Sherlock Jedermann» ist überraschend erfolgreich
Im Ausland kam es vor, dass Ehefrauen nach einer Trennung einräumten, ihrem Mann ein falsches Alibi gegeben zu haben. Auch Pensionierte sind eher bereit, gegen einen ehemaligen Arbeitgeber auszusagen.
Bei Serientätern kann der Einbezug der Öffentlichkeit eine gezielte Ermittlungsstrategie sein: «Man kann Druck auf einen Täter machen, ihn verunsichern, so dass er einen Fehler begeht», so Sakic. Es gibt Täter – meist mit Persönlichkeitsstörungen – die genau mitverfolgen, was über sie und ihre Taten publiziert wird. Manche nehmen gar selbst Kontakt zur Polizei auf.
Pro und Kontra Einbezug der Öffentlichkeit
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Das spricht für den Einbezug der Öffentlichkeit:
Hohe Erfolgsquote: Viele Fälle können dank der Öffentlichkeit gelöst werden.
Manche Private wissen Dinge oder kennen sich in Bereichen aus, in denen die Polizei im Dunkeln tappt.
Falsche Alibis werden zuweilen später widerrufen – besonders, wenn der Fall öffentliches Interesse erlebt.
Helfer und Mitwisser reden, wenn ihr eigenes strafbares Verhalten verjährt ist.
Viele Täter vertrauen sich im Laufe der Zeit jemandem an.
Opferangehörige und Bevölkerung erfahren, dass sich die Behörden noch immer um Gerechtigkeit bemühen und ihre Liebsten nicht einfach vergessen.
Das spricht gegen den Einbezug der Öffentlichkeit:
Vorverurteilung kann zu Strafmilderung führen.
Der Staatsanwaltschaft kann Verfahrensbeeinflussung vorgeworfen werden.
Gefahr falscher Anschuldigungen
Gefahr von Selbstjustiz
Täter können durch Enttarnung zur Gefahr für die Bevölkerung werden.
Täter kann nach Absitzen der Strafe schwerer resozialisiert werden, wenn er einer breiten Öffentlichkeit bekannt ist.
Deshalb kann öffentliche Aufmerksamkeit gerade bei «Cold Cases» entscheidend sein. Diese lassen sich – obwohl heute insgesamt weit über 90 Prozent aller Mordfälle aufgeklärt werden – nur noch schwer lösen. «Der Einbezug der Öffentlichkeit ist sehr effektiv», sagt Sakic. Fast 40 Prozent der Fälle, die bei «Aktenzeichen XY … Ungelöst» präsentiert werden, können mit Hilfe der Hinweise aufgeklärt werden.
Legende:
Die Sendung «Aktenzeichen XY … Ungelöst» gibt es seit 1967. Während ORF und SRF sich aus dem Format zurückgezogen haben, hält das ZDF bis heute an der Sendung fest – und wird mit hohen Einschaltquoten belohnt.
KEYSTONE/DPA/Sebastian Gollnow
Für den Mord an der Prostituierten in Nidwalden ist noch niemand verhaftet worden. Die Polizei bekommt aber bis heute Tipps. «Diese Hinweise sind ein enormer Mehrwert», so Sakic. Gewisse Hypothesen habe die Polizei dank der Mitarbeit der Öffentlichkeit widerlegen können. «Es hat definitiv was gebracht!»
Durch die gesteigerte Aufmerksamkeit ernten Behörden laut Sakic auch mehr Kritik. «Manche Behörden wollen sich das vielleicht schlicht nicht antun.» Er aber würde es jederzeit wieder machen.
Fahndung mit unverpixelten Bildern
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Kürzlich publizierte die Kantonspolizei Bern unverpixelte Fahndungsbilder von 31 Personen, die mutmasslich an Ausschreitungen anlässlich der Palästina-Demonstration im Oktober 2025 beteiligt waren. Der Schritt ist umstritten. Die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz empfiehlt es nur, wenn alle Fahndungsmittel der Polizei ausgeschöpft sind.
«Wir sehen den Einbezug der Öffentlichkeit, konkret bezogen auf öffentliche Fahndungen mittels Bildmaterial von Personen, als sinnvolles Mittel, mutmassliche Täterschaften von schweren Vergehen oder Verbrechen zu identifizieren und der Justiz zuzuführen», schreibt Sarah Wahlen, Mediensprecherin Kantonspolizei Bern, auf Anfrage. «Es ist uns bewusst, dass die Veröffentlichung von Fotos einer Person einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen darstellt. Aufgrund dessen wird dies als eines der letzten Mittel in einer Ermittlung in Betracht gezogen und muss von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfügt werden.»
Auch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat angekündigt, unverpixelte Fahndungsbilder von Fussball-Chaoten zu veröffentlichen, wenn sie sich nicht bis am 15. April stellen.