- Wegen des Verdachts auf Insiderhandel mit den Papieren von Softwareone haben die Justizbehörden am Dienstag Razzien in der Schweiz, Deutschland und Grossbritannien durchgeführt.
- Konkret laufen die Ermittlungen gegen fünf ehemalige oder aktuelle Führungspersonen.
- Ihnen wird vorgeworfen, persönlich von vertraulichen Informationen profitiert zu haben.
Die fünf Beschuldigten werden verdächtigt, grosse Aktienpakete auf Grundlage vertraulicher Informationen verkauft zu haben, bevor ihr Unternehmen zwei vorbörsliche Pressemitteilungen veröffentlichte. Dies teilte die Bundesanwaltschaft und die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) mit.
Diese Veröffentlichungen hätten sich negativ auf den Aktienkurs ausgewirkt. Dadurch hätten die fünf Verdächtigen möglicherweise finanzielle Verluste von bis zu 2.49 Millionen Franken vermieden.
Die fünf Personen hätten zum Tatzeitpunkt im Jahr 2024 respektive zuvor mutmasslich leitende Positionen bei Softwareone innegehabt. Dabei handelt es sich um ein an der Schweizer Börse kotiertes IT-Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz. Dieses selber sei von den Vorwürfen nicht betroffen.
Standorte in drei Ländern
Gemäss Bundesanwaltschaft fanden die Aktionen am Dienstag im Rahmen ihrer Strafverfahren gegen die fünf Personen statt. Die BA habe entsprechende Rechtshilfeersuchen gestellt und Eurojust habe die Interventionen koordiniert.
Weil sich die Arbeits- und Wohnorte der fünf Beschuldigten in der Schweiz, Deutschland und Grossbritannien befinden, hätten die Justizbehörden der drei Länder ihre Informationen ausgetauscht und dann am Dienstag zugeschlagen. Dabei seien mehrere private Residenzen und Firmenbüros durchsucht und wichtige Informationen sichergestellt worden.
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP bestätigte Softwareone Durchsuchungen in den Büros in Leipzig und Stans. «Diese Massnahmen stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen fünf derzeitige oder ehemalige nicht-geschäftsführende Mitarbeiter wegen möglicher Verstösse gegen Insider-Vorschriften», sagte eine Unternehmenssprecherin. Softwareone werde jedoch kein Fehlverhalten vorgeworfen, betonte die Firmensprecherin weiter. Zudem kooperiere das Unternehmen uneingeschränkt mit den Behörden.
In der Schweiz seien die Durchsuchungen vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) durchgeführt worden, in Deutschland von den Kriminalpolizeien Leipzig und München und in Grossbritannien von der Sussex Police. Die Untersuchungen würden fortgeführt.