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Verfolgung von Fahrenden «Verbrechen gegen die Menschlichkeit»: Nationalrat setzt Zeichen

Der Nationalrat anerkennt in einer Erklärung, welches Unrecht Jenische und Sinti in der Schweiz erfahren haben.

Es ist ein dunkles Kapitel in der Geschichte der Schweiz. Zwischen 1926 und 1973 haben staatliche Behörden und private oder kirchliche Organisationen die nomadische Lebensweise der Jenischen und Sinti bekämpft.

Das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» der Stiftung Pro Juventute hat bis zu 2000 Kinder von ihren Familien getrennt und in Heime, Erziehungsanstalten oder Pflegefamilien gesteckt. Mit dem Ziel, ihre Lebensweise zu zerstören und sie sesshaft zu machen; dies ergab ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesrats.

Gruppe fröhlicher Kinder sitzt auf einem Feldweg.
Legende: Kinder von Fahrenden auf einer Dorfstrasse in der Schweiz, aufgenommen um das Jahr 1950. Keystone/STR

Nun anerkennt auch der Nationalrat dieses Unrecht in einer Erklärung explizit an – und qualifiziert es wie der Bundesrat als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit».

Es ist Zeit, dass die Schweiz ganz klar zu ihrer Geschichte steht.
Autor: Ueli Schmezer Nationalrat (SP/BE)

Damit erreiche die Anerkennung eine neue Dimension, wenn sich der Nationalrat als Vertreter der Bevölkerung dem Bundesrat anschliesse, sagt SP-Nationalrat Ueli Schmezer: «Dann sind es die Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung, die sagen: Es ist mitten in der Schweiz, vor noch nicht allzu langer Zeit, etwas unglaublich Schlimmes passiert – das heute als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert wird.»

Dieses Unrecht müsse man anerkennen, ist Schmezer überzeugt. «Es ist Zeit, dass die Schweiz ganz klar zu ihrer Geschichte steht.»

Braucht es eine Erklärung des Nationalrats?

Gegen die Erklärung stellten sich Mitglieder der SVP. Sie finden sie unnötig, weil der Bundesrat diese Anerkennung bereits gemacht habe. Für SVP-Nationalrat Mauro Tuena ist es nicht Aufgabe des Nationalrats hier nachzudoppeln.

Zudem sei die Erklärung nicht verbindlich und wecke höchstens falsche Hoffnungen: «Man schafft ein Präjudiz. Plötzlich fängt der Nationalrat an, Erklärungen über Erklärungen abzugeben.» Dies sei aber Aufgabe des Bundesrats, sagt Tuena. «Und das hat er richtigerweise getan.»

Was die Qualifikation als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» für die betroffenen Fahrenden bedeutet, ist noch unklar. Bis im Sommer soll der Bundesrat darlegen, wie die Schweiz auf diese Qualifikation reagieren soll.

Für Jenische wie Sandra Gerzner ist die Anerkennung durch den Nationalrat als Symbol ein Zeichen. Sie verlangen jedoch eine historische Aufarbeitung der Verbrechen durch eine unabhängige Kommission: «Ein Völkerrechtsverbrechen bringt mit sich, dass sich die Schweiz klar positionieren muss. Man muss die rassistischen Strukturen, die weiterhin bestehen, verstehen – und etwas dagegen unternehmen.»

Jenische und Sinti verlangen Taten vom Bund

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Mit der Erklärung im Nationalrat sollen vor allem die betroffenen Gemeinschaften der Jenischen und Sinti gestärkt werden. Sie anerkennen die Schritte von Bundesrat und Nationalrat. Aber sie verlangen vom Bund Taten. Vor allem Aufklärung, die Tragödie als Pflichtstoff an Schulen und dass die Schaffung von Standplätzen für Fahrende eine Bundeskompetenz wird.

Das Unrecht betrifft neben den Fahrenden noch weitere Menschen. Bis 1981 waren über hunderttausend Kinder und Erwachsene von sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen. Wenn der Lebenswandel dieser Menschen den Behörden nicht passte, wurden ihnen die Kinder weggenommen oder Frauen zwangssterilisiert.

Wenn in meiner Akte statt meines Namens steht: ‹Dieser erneute Ableger an Vagantität› – dann ist das eine Schande für die Schweiz.
Autor: Uschi Waser Opfer der Zwangsmassnahmen

2013 hat sich der Bundesrat bei den Opfern der Zwangsmassnahmen entschuldigt. Diese Entschuldigung schliesse aber die Fahrenden aus, sagen mehrere von ihnen. Weil die Verbrechen an den Fahrenden das ganze Volk, die Ethnie, auslöschen sollten.

Deshalb seien sie ein Sonderfall, sagt Uschi Waser, die selbst als Kind jahrelang zwischen Heimen und Pflegeplätzen hin und hergeschoben wurde. Denn die Kultur der Fahrenden sollte damals eliminiert werden. «Wenn in meiner Akte statt meines Namens steht: ‹Dieser erneute Ableger an Vagantität› – dann ist das eine Schande für die Schweiz.»

Echo der Zeit, 27.04.2026, 18 Uhr

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