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Verhandlungen Schweiz-USA Sollen Zollerleichterungen für die USA in Kraft bleiben?

In der Frühlingssession muss das Parlament die Zollerleichterungen für die USA absegnen. Dagegen regt sich Widerstand.

Schon seit längerem laufen Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA über die Zollpolitik. Mit Blick auf ein mögliches Abkommen hatte der Bundesrat im November Zollsenkungen auf Fisch, Meeresfrüchte und andere Agrarprodukte, die aus den USA in die Schweiz kommen, beschlossen.

Zollentscheide müssen dem Parlament vorgelegt werden

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Der Bundesrat kann Zölle vorübergehend einführen, senken oder streichen. Das sieht das Zolltarifgesetz vor. Einmal im Jahr muss die Landesregierung dem Parlament solche Zollentscheide aber vorlegen.

Im November hat der Bundesrat beschlossen, die Zölle auf Landwirtschaftsprodukte wie Fisch, Ananas, getrocknete Nüsse, Rhum, Whiskey und gewisse Raucherwaren, die aus den USA stammen, zu senken. Diese Senkungen sollten US-Präsident Donald Trump milde stimmen.

Weiter wurde entschieden, dass es beim Rindfleisch, Bisonfleisch und Poulet bis zu einer bestimmten Menge gar keine Zölle mehr gibt.

Über diese Zollerleichterungen für die USA kann das Parlament in der Frühlingssession abstimmen. Dazu gibt es jetzt kritische Stimmen aus dem Parlament.

Keine Zollsenkung bei instabilen Beziehungen mit den USA

SP-Nationalrat und Aussenpolitiker Fabian Molina fordert, die parlamentarische Genehmigung der Zollerleichterungen für die USA zu sistieren. «Bevor wir nicht Stabilität in den Beziehungen mit den USA haben, bevor wir nicht Klarheit haben, gibt es keinen Grund, diese Zollsenkungen definitiv zu genehmigen», sagt Molina. Man könne die Zölle vorläufig in Kraft lassen.

In Bundesbern wird die Lage noch analysiert

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Was die neuesten Entwicklungen bei den US-Zöllen für Schweizer Exportunternehmen bedeuten, ist unklar. Das Wirtschaftsdepartement von Bundespräsident Guy Parmelin schreibt, der Bund analysiere die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen. Ziel sei weiterhin, ein rechtsverbindliches Abkommen mit den USA zu erreichen mit möglichst günstigen Bedingungen für Schweizer Unternehmen.

Im «SonntagsBlick» hat sich auch die Staatssekretärin für Wirtschaft, Helene Budlinger Artieda zu Wort gemeldet. Bis klar sei, was die neusten 15-Prozent-Zölle genau für die Schweiz bedeuten, müsse man sich noch ein paar Tage gedulden. Ausserdem gehe man im Moment davon aus, dass die bisherigen US-Zölle bleiben werden, auch nachdem das höchste Gericht der USA die Zölle für nicht rechtens erklärt habe.

US-Präsident Donald Trump habe gesagt, dass er noch andere Möglichkeiten habe, um Zölle zu erheben. Deshalb geht man in Bern davon aus, dass die US-Zölle so oder so in Kraft bleiben werden. Damit müsse man sich vermutlich abfinden.

Der SP-Nationalrat betont, dass er die Zollerleichterung sistieren und nicht gleich streichen wolle. Denn letzteres würde zu höheren Zöllen für die USA führen. «Jetzt in dieser Phase einseitig die Zölle, die man zuvor gesenkt hat, wieder zu erhöhen, wäre verhandlungstaktisch sicherlich nicht sehr schlau», führt er aus.

Die Zollerleichterungen des Bundesrates würden also in Kraft bleiben, behielten aber einen provisorischen Charakter. Donald Trump soll nicht provoziert, sondern nur unter Druck gesetzt werden.

USA und Schweizer Fahnen stehen auf einem Tisch
Legende: Im Dezember wurde bekannt, dass die USA das Zollabkommen mit der Schweiz bis Ende März 2026 vorliegen haben wollen. KEYSTONE/Alessandro della Valle (Archiv)

SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel hingegen ist gegen eine Sistierung. Eine solche sei nicht im Interesse der Schweiz, betont er.

Der Versuch einer Sistierung sei ein «weiteres Störmanöver». Damit würde es schwieriger für die Schweiz, ein rechtlich bindendes, umfassendes Abkommen mit den USA zu erzielen. «Solche Störmanöver bringen schlicht nichts», so Büchel.

Ich war schon vor dem Entscheid des Supreme Courts der Meinung, dass die Schweiz sich nicht unter Druck setzen lassen sollte.
Autor: Gerhard Pfister Mitte-Nationalrat

Demgegenüber unterstützt Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister eine Sistierung der Zölle. «Ich war schon vor dem Entscheid des Supreme Courts der Meinung, dass die Schweiz sich nicht unter Druck setzen lassen sollte», erklärt Pfister.

Können Importeure die Zölle zurückfordern?

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Bislang bleibt unklar, ob Importeure in den USA die bisher bezahlten Zölle zum Teil zurückfordern können. Nach Berechnungen der Universität von Pennsylvania geht es für die US-Staatskasse um etwa 175 Milliarden Dollar. Laut US Medien haben erste Firmen bereits Klage eingereicht, um die bezahlten Importzölle zurückzufordern.

Und auch Schweizer Firmen mit Niederlassungen in den USA wollen klagen: Man werde versuchen, die bezahlten Zölle zurückzufordern, kündigen der Uhrenproduzent Breitling und der Schokoladenproduzent Läderach in der «NZZ am Sonntag» an.

Nach dem Entscheid des Supreme Courts sei er noch stärker dieser Meinung. Es mache jetzt keinen Sinn, Verhandlungen vorwärtszutreiben. Denn deren Ergebnis und die Einhaltung des Ergebnisses seien höchst ungewiss.

Zeichen in Richtung Washington

Nach dem Entscheid des Obersten Gerichtshofes in den USA zeigt sich: Schweizer Aussenpolitikerinnen und Aussenpolitiker sehen sich in ihrer Haltung bestärkt. Sie könnten den USA bereits gewährte Zollerleichterungen vorerst mal nur provisorisch gewähren – und somit ein kleines Zeichen in Richtung Washington schicken.

US-Zölle und ihre Auswirkungen

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Seit Anfang August gelten weltweit die von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle. Nun hat der Supreme Court in den USA den Entscheid gekippt. Hier lesen Sie alles Wissenswerte über die Auswirkungen der US-Zollpolitik.

Echo der Zeit, 21.02.2026, 18:00 Uhr

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