- Das Rentensystem steht vor Herausforderungen, weil in den kommenden Jahren zahlreiche Babyboomerinnen und Babyboomer in Pension gehen.
- Darum schickt der Bundesrat am Mittwoch seine Pläne für die AHV-Revision in die Vernehmlassung.
- So will die Landesregierung etwa das Weiterarbeiten ab 65 Jahren fördern. Frühpensionierungen sollen unattraktiver werden.
Die Gesellschaft wird immer älter. Damit nimmt in der Schweiz die Zahl der Arbeitnehmenden, die in die AHV einzahlen, pro Rentnerin oder Rentner ab. Der Bundesrat hat nun konkrete Massnahmen vorgestellt, wie das Rentensystem an diese Entwicklung angepasst werden soll:
- Anreize zum Weiterarbeiten nach 65 Jahren
- Negative Anreize für Frühpensionierungen
- Ausweitung der Beitragspflicht
Wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung schreibt, dürfte die sogenannte Reform AHV 2030 der Versicherung bis 2040 Mehreinnahmen von rund 600 Millionen Franken pro Jahr bringen. Kantone, Parteien, Verbände und andere interessierte Kreise können sich bis zum 11. September zu den Plänen äussern.
Auf eine unpopuläre Massnahme verzichtet der Bundesrat derweil: Das Rentenalter 65 soll nicht erhöht werden. Diese Option lässt er sich aber für künftige Reformen offen.
Die Vorschläge im Detail
Der Bundesrat will den Freibetrag für Personen anheben, die nach 65 weiterarbeiten – von 16'800 auf 22'680 Franken pro Jahr. Der Betrag soll regelmässig angepasst werden. Dadurch entsteht ein Anreiz, auch nach 65 Jahren weiterzuarbeiten. Dieses Einkommen soll bei der Berechnung der Rente stärker berücksichtigt werden.
Heute kann die Rente nur bis zum 70. Lebensjahr aufgebessert werden. Der Bundesrat will diese Grenze kippen, damit die Rente aufgeschoben werden kann.
Weiter plant der Bundesrat, das Mindestalter für Frühpensionierungen in der beruflichen Vorsorge – der zweiten Säule – von heute 58 auf 63 Jahre anzuheben. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn Unternehmen umstrukturiert werden oder im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Das Mindestalter soll aber 60 Jahre sein.
Um Beitragslücken bei der AHV zu schliessen, sollen auf Kranken- und Unfalltaggelder künftig AHV-Beiträge bezahlt werden, so wie es heute beispielsweise bei Taggeldern für Arbeitslose der Fall ist. Und wie für Angestellte mit höheren Einkommen soll neu für Selbstständige mit guten Einkommen ein höherer AHV-Beitragssatz gelten.
Dem Bundesrat sind Dividenden für Mitarbeiteraktien ein Dorn im Auge. Wer quasi über Dividenden entlöhnt wird, zahlt damit nicht in die AHV ein. Neu will der Bundesrat eine Dividende als überhöht gelten lassen, wenn ihre Rendite 15 Prozent des investierten Kapitals übersteigt. Was darüber liegt, soll massgebend sein für die Berechnung der AHV-Beiträge.
Entscheid zu Zusatzfinanzierung noch offen
Offen ist laut dem Bundesrat noch, ob die AHV zusätzlich finanziert werden muss oder nicht. Dies hängt davon ab, wie das Parlament die 13. Altersrente finanzieren will, die Ende 2026 zum ersten Mal ausbezahlt wird. Derzeit berät die Politik in Bern die Umsetzung. Endgültige Entscheide sollen im Juni fallen. Treffe das Parlament keinen oder nur einen befristeten Entscheid, brauche es eine Zusatzfinanzierung, etwa über die Mehrwertsteuer oder Lohnprozente.