- Sechs Ermittler der römischen Staatsanwaltschaft treffen heute Mittwoch im Wallis ein.
- Sie erhalten dort Einsicht in die Ermittlungsunterlagen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana am Neujahrstag.
- Unter den 41 Opfern und 115 Verletzten des Unglücks in der Bar «Le Constellation» sind sechs Tote sowie mehrere Verletzte aus Italien.
«Die Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft Rom wird in Begleitung eines Dolmetschers Zugang zu allen Unterlagen der mehrere tausend Seiten umfassenden Akte erhalten», erklärte die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, Beatrice Pilloud.
Die italienischen Ermittler können die Unterlagen einsehen, aber keine Kopien davon anfertigen. Um eine Kopie der Unterlagen zu erhalten, die keine Namen enthalten, muss die Staatsanwaltschaft in Rom einen Verfahrensbeschluss bei der Walliser Staatsanwaltschaft einholen. Mit diesem Zwischenbeschluss können die Unterlagen dann nach Italien übermittelt werden.
Zustimmung der genannten Personen benötigt
Bei Unterlagen, in denen Namen und Vornamen aufgeführt sind, muss die Walliser Staatsanwaltschaft auch die Zustimmung der genannten Personen einholen. Diese müssen damit einverstanden sein, dass die Unterlagen an die italienischen Ermittler weitergeleitet werden. Im Anschluss wird die Walliser Staatsanwaltschaft erneut Zwischenentscheide erlassen und dann entscheiden, ob sie die Dokumente an die italienischen Kollegen weiterleitet.
Die Unterlagen dürfen jedoch von der römischen Staatsanwaltschaft erst dann verwendet werden, wenn der Entscheid über den Abschluss eines internationalen Rechtshilfegesuchs gefallen ist.
Versprechen eingehalten
Bereits im Februar hatten sich eine Schweizer und eine italienische Delegation unter der Leitung von Beatrice Pilloud und ihrem römischen Amtskollegen Francesco Lo Voi zu einer Sitzung in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Justiz in Bern getroffen. Damals bekräftigte die Walliser Generalstaatsanwältin den Entscheid, einem Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Rom vom Januar dieses Jahres stattzugeben.
Beim Treffen hatten die Parteien zudem bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis die Verfahrensleitung auf Schweizer Gebiet behalte und unter anderem entscheide, welche Beweismittel erhoben werden und ob die italienischen Ermittler bei deren Beschaffung anwesend seien.