Ist für die Abstimmung über das neue Vertragspaket mit der EU ein doppeltes Mehr aus Volk und Ständen nötig? Diese Frage sorgt in Bern seit Wochen für erhitzte Gemüter. Heute hätte diese Frage zum ersten Mal im Ständerat diskutiert werden sollen. Doch so weit kam es gar nicht: Die kleine Kammer verschiebt die Debatte auf den Herbst. Sehr zum Unmut der Unterstützer des Vertragspakets.
Eines ist sicher: Über das fast 2000 Seiten dicke Vertragspaket mit der EU wird dereinst die Stimmbevölkerung abstimmen. Entweder kommt es zu einem obligatorischen Referendum mit Ständemehr. Oder die SVP und andere EU-kritische Kreise werden das Referendum ergreifen. Hier würde das einfache Volksmehr reichen, damit das Vertragspaket mit der EU in Kraft treten kann.
Wir sollten diesen Elefanten im Raum endlich benennen.
Doch welche Kommissionen im Parlament sind zuständig, über die Frage des Referendums zu entscheiden? Und ist es richtig, dass der Ständerat heute das Ständemehr diskutiert? Schon diese Fragen führten zu einer heftigen Auseinandersetzung. «Dieses Tauziehen ist unseren Räten unwürdig», befand Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger.
Der parteilose Ständerat Daniel Jositsch sah die Staatspolitische Kommission des Ständerats am Ursprung des «Durcheinanders»: «Sie hat einen Fehler gemacht, ich muss das offen sagen.»
SVP-Ständerätin Esther Friedli nahm aus der Diskussion mit: «Zwei Juristen, drei Meinungen.» Für ein Zweikammersystem sei es ganz offensichtlich eine Herausforderung, «wenn man zu einem Geschäft in beiden Räten unterschiedliche Verfahrensweisen wählt.»
Auf Kollisionskurs mit der Verfassung?
Seit die Stimmbevölkerung 2014 die Masseneinwanderungsinitiative angenommen hat, steht in der Bundesverfassung:
Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig (…) Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
Nun befürchten einzelne Staatsrechtler und Ständeratsmitglieder, dass diese Verfassungsbestimmung mit dem neuen EU-Vertragspaket kollidiert, weil die neuen EU-Verträge zu mehr Zuwanderung führen könnten.
Ein «grobes Foul» im Stöckli?
Eine Übergangsbestimmung in der Verfassung soll festhalten, dass für das EU-Vertragspaket der Verfassungstext der Masseneinwanderungs-Initiative nicht gilt. Für diese Übergangsbestimmung wäre eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehrheitsentscheid von Volk und Ständen nötig.
Eine Finte, kritisieren die meisten Befürworterinnen und Befürworter der neuen EU-Verträge. Und als der EU-kritische Ausserrhoder Ständerat Daniel Fässler heute noch mit dem Antrag durchkommt, die Debatte über das Ständemehr gar nicht zu führen, wittern sie nochmals einen Trick.
SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen ahndete ein «grobes Foul gegen unsere Spielregeln»: «Man kann zur Frage des Ständemehrs unterschiedliche Meinungen haben. Aber legen Sie doch die Karten einfach auf den Tisch und stimmen ab.»
Das Vorgehen schade dem Ansehen der Institutionen, so die Berner Sozialdemokratin. FDP-Ständerat Andrea Caroni empfahl derweil, den «Ball am Tag der WM-Eröffnung flach zu halten. Diese Entscheide sind ja immer nur Zustimmungsentscheide. Deshalb darf jetzt jemand etwas ausarbeiten.»
Eine Mehrheit des Ständerats befand: In der zuständigen Kommission ein Ständemehr bei den EU-Verträgen genauer auszuarbeiten, sei das korrektere Vorgehen. Die Debatte über das Ständemehr soll nun in der Herbstsession geführt werden.