Seit bald zwei Jahren wird über die Lohnschutzmassnahmen gestritten, die mit den neuen bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU kommen sollen. Für die Gewerkschaften sind die Massnahmen, die das Lohnniveau in der Schweiz absichern sollen, das Minimum. Für die Arbeitgeber gehen die Massnahmen zu weit.
1700 Seiten dick ist das Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU. Alles wurde durchdiskutiert und verhandelt. Und mit den betroffenen Kreisen in der Schweiz nach Lösungen gesucht.
Umstrittene «Massnahme 14»
Überall wurden solche Lösungen grundsätzlich gefunden – aber nicht bei einem vermeintlich kleinen Detail. Konkret geht es um die Lohnschutzmassnahme Nummer 14. Hier geht es um den Kündigungsschutz für einzelne gewählte Gewerkschaftsvertreter in Betrieben.
Nun hat der Bundesrat die Massnahme angepasst: Neu steht im Gesetz, dass der Kündigungsschutz erst für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gilt.
Will der Arbeitgeber einem Gewerkschaftsvertreter kündigen, muss er eine Aussprache durchführen, mit dem Ziel, die Kündigung vermeiden zu können – indem der Arbeitgeber etwa eine vergleichbare Stelle anbietet. Auch die rechtlichen Modalitäten der Kündigung wurden präzisiert.
Gewerkschaften unterstützen angepassten Lohnschutz
Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, steht hinter dem angepassten Kündigungsschutz. Auch so würden die Gewerkschaften das Vertragspaket mit der EU unterstützen. «Wenn das Parlament die Massnahmen 1 bis 14 beschliesst, können wir sagen, das ist gut für den Lohnschutz», sagt Daniel Lampart.
Alle Lohnschutzmassnahmen seien für den Gewerkschaftsbund Voraussetzung für die Zustimmung zum EU-Vertragspaket.
Arbeitgeber weniger kritisch als auch schon
Etwas zurückhaltender reagiert Daniella Lützelschwab, die Arbeitsrechtsexpertin beim Arbeitgeberverband. Bisher lehnten die Arbeitgeber die Lohnschutzmassnahme 14 kategorisch ab. Jetzt fällt die Kritik leiser aus. «Wir begrüssen die Anpassungen, die der Bundesrat gestützt auf die Arbeitgeber vorgenommen hat», erklärt Daniella Lützelschwab, Leiterin des Ressorts Arbeitsmarkt.
Ob der Arbeitgeberverband dieser Massnahme zustimmen wird, lässt Lützelschwab im Moment noch offen. Nun wird das Parlament entscheiden müssen, ob es allen Lohnschutzmassnahmen im Zusammenhang mit dem EU-Vertragspaket zustimmen will.