- Der verurteilte Vierfachmörder von Rupperswil AG kämpft vor Gericht für eine freiwillige Therapie.
- Das Aargauer Verwaltungsgericht hatte seine Beschwerde im September zum Teil gutgeheissen.
- Nun wehrt sich die Aargauer Staatsanwaltschaft dagegen und zieht vor Bundesgericht.
- Das höchste Gericht entscheidet, ob eine Therapie für den Mann geprüft werden muss.
Der Vierfachmord von Rupperswil gilt als eines der brutalsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte: Der verurteilte Täter hatte 2015 in Rupperswil eine Mutter, deren beiden Söhne und die Freundin eines der Söhne umgebracht.
Seit seiner Verurteilung verlangt der verurteilte Mörder eine Therapie. Für das Aargauer Verwaltungsgericht ist nicht ganz ausgeschlossen, dass eine Therapie dem Täter für eine Zukunft ausserhalb des Gefängnisses helfen könnte. Deshalb hiess es seine Beschwerde im September 2025 teilweise gut. Therapie ja oder nein?
Der Kanton müsse den bereits begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen. Danach soll erneut über die Therapie entschieden werden, sagt das Verwaltungsgericht. Es ginge um eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme, eine freiwillige Therapie.
Das zuständige Departement des Kantons wollte eigentlich keine weiteren Abklärungen. Die Staatsanwältin argumentierte jeweils zudem, dass die Gutachter dem Mann keine psychischen Störungen zuordnen können. Folglich gäbe es auch nichts zu therapieren.
«Aussergewöhnlich schwerer Fall»
Die Aargauer Staatsanwaltschaft akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht. Das Bundesgericht soll entscheiden, ob eine Therapie für den Täter überhaupt geprüft werden soll.
«Angesichts der aussergewöhnlichen Schwere des Falles und der Bedeutung der öffentlichen Sicherheit haben sich die beteiligten Stellen darauf verständigt, den Entscheid des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht anzufechten», sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft, auf SRF-Anfrage.
Wird es rechtlich eng?
Zwar sei der rechtliche Spielraum eng, aber die Staatsanwaltschaft erachte es «als notwendig, die bundesgerichtliche Überprüfung in diesem aussergewöhnlichen Fall zu veranlassen». Es müsse durch alle Instanzen geprüft werden, dass man die genaue Vorgehensweise kenne, so Schuler weiter. Die Beschwerde werde fristgerecht eingereicht.
Nun entscheidet also das Bundesgericht, ob das Recht auf eine Therapie im Fall des Vierfachmordes von Rupperswil geprüft werden muss oder nicht.