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Vierfachmord von Rupperswil AG Vierfachmörder hofft auf Therapie: Nun entscheidet Bundesgericht

  • Der verurteilte Vierfachmörder von Rupperswil AG kämpft vor Gericht für eine freiwillige Therapie.
  • Das Aargauer Verwaltungsgericht hatte seine Beschwerde im September zum Teil gutgeheissen.
  • Nun wehrt sich die Aargauer Staatsanwaltschaft dagegen und zieht vor Bundesgericht.
  • Das höchste Gericht entscheidet, ob eine Therapie für den Mann geprüft werden muss.

Der Vierfachmord von Rupperswil gilt als eines der brutalsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte: Der verurteilte Täter hatte 2015 in Rupperswil eine Mutter, deren beiden Söhne und die Freundin eines der Söhne umgebracht.

Der Vierfachmord von Rupperswil 2015

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Menschenmenge vor Eingang der Kantonspolizei, viele fotografieren.
Legende: Journalistinnen und Journalisten in Schafisheim AG. Hier fand die Verhandlung des Bezirksgerichts Lenzburg 2018 statt. Keystone/Ennio Leanza

Am 21. Dezember 2015 klingelt ein Mann bei einem Haus im aargauischen Rupperswil. Er gibt sich als Schulpsychologe aus und wird von der 48-jährigen Mutter eingelassen. Im Haus trifft er auf ihre beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes.

Der Mann bedroht den jüngeren Sohn mit einem Messer und zwingt die Mutter, ihren anderen Sohn und dessen Freundin zu fesseln. Anschliessend schickt er die Frau zu verschiedenen Banken, um Geld abzuheben.

Täter war geständig

Nach ihrer Rückkehr wird auch die Mutter gefesselt. Der mutmassliche Täter missbraucht in einem separaten Raum den 13-jährigen Jungen, bevor er im Anschluss alle vier Opfer tötet. Dann legt er Feuer.

Die Polizei setzt eine 40-köpfige Sonderkommission ein und kann den Täter im Mai 2016 fassen. Die Behörden hatten für Hinweise die rekordhohe Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt, allerdings ohne Erfolg. Der Vierfachmord von Rupperswil gilt als eines der brutalsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte.

Der geständige Täter hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe akzeptiert. Er wird nach der Freiheitsstrafe ordentlich verwahrt. Diese Verwahrung wird periodisch überprüft. 

Seit seiner Verurteilung verlangt der verurteilte Mörder eine Therapie. Für das Aargauer Verwaltungsgericht ist nicht ganz ausgeschlossen, dass eine Therapie dem Täter für eine Zukunft ausserhalb des Gefängnisses helfen könnte. Deshalb hiess es seine Beschwerde im September 2025 teilweise gut. Therapie ja oder nein?

Der Kanton müsse den bereits begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen. Danach soll erneut über die Therapie entschieden werden, sagt das Verwaltungsgericht. Es ginge um eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme, eine freiwillige Therapie.

Illustration von nachdenklichem Mann und Frau nebeneinander.
Legende: Der Täter 2018 mit seiner damaligen Verteidigerin bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Lenzburg. SRF/Erika Bardakci-Egli

Das zuständige Departement des Kantons wollte eigentlich keine weiteren Abklärungen. Die Staatsanwältin argumentierte jeweils zudem, dass die Gutachter dem Mann keine psychischen Störungen zuordnen können. Folglich gäbe es auch nichts zu therapieren.

«Aussergewöhnlich schwerer Fall»

Die Aargauer Staatsanwaltschaft akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht. Das Bundesgericht soll entscheiden, ob eine Therapie für den Täter überhaupt geprüft werden soll.

«Angesichts der aussergewöhnlichen Schwere des Falles und der Bedeutung der öffentlichen Sicherheit haben sich die beteiligten Stellen darauf verständigt, den Entscheid des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht anzufechten», sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft, auf SRF-Anfrage.

Wird es rechtlich eng?

Zwar sei der rechtliche Spielraum eng, aber die Staatsanwaltschaft erachte es «als notwendig, die bundesgerichtliche Überprüfung in diesem aussergewöhnlichen Fall zu veranlassen». Es müsse durch alle Instanzen geprüft werden, dass man die genaue Vorgehensweise kenne, so Schuler weiter. Die Beschwerde werde fristgerecht eingereicht.

Nun entscheidet also das Bundesgericht, ob das Recht auf eine Therapie im Fall des Vierfachmordes von Rupperswil geprüft werden muss oder nicht.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 20.10.2025, 12:03 Uhr ; 

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