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Das Virus soll nicht auf Geflügel übergreifen
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 26.05.2023. Bild: AP Photo/Thomas Kienzle
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Vogelgrippe Zürich und St. Gallen bekämpfen Vogelgrippe wieder stärker

In gewissen Gebieten kommen Hühner und Gänse wieder zurück in den Stall. Schweizweit müssen Geflügelhalter wachsam sein.

Erst Anfang Monat hat der Bund die Vogelgrippe-Massnahmen aufgehoben. Die Seuchenlage hatte sich entschärft, Hühner oder Gänse durften wieder nach draussen. Doch seither ist die Vogelgrippe in Zürich und St. Gallen wieder aufgetreten.

In einzelnen Kolonien sind Dutzende Wildvögel am Virus gestorben. Damit erhöhte sich auch die Gefahr, dass sich beispielsweise Hühner anstecken. Deshalb schützen die Kantone ihr Geflügel in diesen Zonen jetzt wieder besser.

Im Kanton Zürich gelten ab Samstag strengere Regeln in Nähe der grössten Schweizer Lachmöwenkolonie, dem Neeracherried. Dort grassierte die Vogelgrippe besonders stark.

«In einer Zone von einem Kilometer um dieses Gebiet muss das Geflügel wieder in den Stall oder in den Wintergarten», sagt Kantonstierärztin Regula Vogel. Dies betrifft Betriebe mit mehr als 500 Tieren und ist auch beim Pfäffiker- und beim Greifensee obligatorisch.

Tödliche Variante der Vogelgrippe

Zwar ist die Ansteckungsgefahr im Frühling kleiner als in den Wintermonaten. Weil viele Wildvögel brüten, bleiben sie eher bei ihren Nestern. Daher kommen sie automatisch weniger in Kontakt mit Hühnern oder Gänsen. «Aber in jenen Brutgebieten, in welchen das Virus massiv aufgetaucht ist, braucht es die nötige Vorsicht», so die Zürcher Kantonstierärztin.

Schärfere Regeln im Kanton St. Gallen

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Ab Samstag gibt es auch bei Rapperswil-Jona eine Stallpflicht für Geflügel. Sie gilt im Umkreis von einem Kilometer rund um eine Fundstelle von toten Möwen. In dieser Zone dürfen Hühner nicht nach draussen.

In anderen Kantonen wie Schaffhausen sind die Regeln weniger streng. «Denn bei uns gibt es kein solches Brutgebiet für Lachmöwen», sagt der Schaffhauser Kantonstierarzt Peter Uehlinger. «Und die Vogelgrippe ist auch nicht ausgebrochen.»

Deshalb kommen hier die schweizweiten Massnahmen zum Zug. Der Bund hat Geflügelhalter dazu aufgefordert, wachsam zu sein. Haben sich ihre Hühner oder Gänse womöglich angesteckt, müssen sie dies einem Tierarzt oder einer Tierärztin melden.

Lachmöwen
Legende: Lachmöwen wie diese können die Vogelgrippe übertragen. Diesen Winter trat eine hochansteckende und meist tödliche Variante auf. KEYSTONE/DPA/Wolfgang Kumm

Geflügelbetriebe müssen sich darauf einstellen, dass sie ihre Tiere auch in Zukunft vor der Vogelgrippe schützen müssen. «Wir haben es mit einem veränderten Virus zu tun», sagt die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel.

Diese Variante ist hochansteckend und meist tödlich. Es zeichne sich nicht ab, dass der Virusstamm in den nächsten Jahren aus Europa verschwinde. «Er ist weltweit so verbreitet, dass man von einem längerfristigen Geschehen ausgehen muss.»

Bisher haben die Betriebe laut Zürcher Kantonstierärztin grosses Verständnis für die Regelung. «Glücklicherweise hat sich kein neues Hausgeflügel angesteckt, was uns freut.» Im Falle einer Infektion gelten nämlich rigorose Massnahmen: Ist ein Huhn erkrankt, müssen alle Tiere getötet werden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 26.05.2023, 12.03 Uhr;

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