Die Zahlen sind klar: Arbeitnehmende fehlen häufiger und länger als noch vor ein paar Jahren. Laut dem Bundesamt für Statistik waren es 2024 durchschnittlich 8.5 Tage pro Arbeitnehmenden. Zum Vergleich: Zehn Jahre zuvor waren es noch sechs Tage. Und das kostet heute rund 70 Milliarden Franken pro Jahr, wie eine Studie der ZHAW im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit ausgerechnet hat.
SVP-Nationalrätin und Unternehmerin Diana Gutjahr will das ändern. Mit einem umstrittenen Vorschlag: Die ärztliche Schweigepflicht soll auf den Arbeitsplatz bezogen aufgelockert werden. «Nicht um die Diagnose zu kennen», wie Gutjahr gegenüber SRF betont, sondern «um zu erfahren, welche Tätigkeit wieder gemacht werden kann und welche nicht».
Auch solle so einfacher verhindert werden, dass Gefälligkeitsgutachten ausgestellt würden – sprich Gutachten, die fälschlicherweise und nicht medizinisch begründet verfasst wurden.
Bundesrat und FMH sind dagegen
Der Bundesrat lehnt Gutjahrs Motion jedoch ab. Eine Lockerung der Schweigepflicht sei nicht nötig. Auch bestehe jetzt schon genügend rechtliche Handhabe, um gegen falsche Arztzeugnisse vorzugehen, wenn beispielsweise eine Person zu lange und ohne zwingenden medizinischen Grund krankgeschrieben wird.
Dies sieht auch Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärztevereinigung FMH, so: «Ärztliche Zeugnisse sind rechtliche Urkunden. Werden sie falsch ausgestellt – und das wären eben Gefälligkeitszeugnisse –, dann ist das ein Straftatbestand und er kann sehr streng geahndet werden.»
Lockerung der Schweigepflicht zur Entlastung der Unternehmen
Weiter betont Gilli, dass es bereits heute die Möglichkeit sogenannter strukturierter Arztzeugnisse gebe. Dort würden – mit Einwilligung des Arbeitnehmers – genaue Angaben gemacht, was die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme der Arbeit seien.
«Ich will nicht ein weiteres Bürokratiemonster schaffen», kritisiert Diana Gutjahr diese strukturierten Formulare. Sie wolle als Arbeitgeberin unkompliziert den Arzt anrufen können und zum Beispiel die Möglichkeit diskutieren, ob ein Arbeitnehmender vorübergehend eine andere Tätigkeit im Unternehmen ausüben könnte.
Zudem würden Langzeitabsenzen auch dazu führen, dass die Unternehmen immer teurere Krankentaggeldversicherungen abschliessen müssten. Die Unternehmerin ist überzeugt: Eine arbeitsplatzbezogene Lockerung der Schweigepflicht würde dem entgegenwirken.