- Ein mutmassliches Opfer von Racial Profiling zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.
- Wilson A. aus Nigeria soll im Jahr 2009 in Zürich von Stadtpolizisten angegriffen worden sein, weil er sich gegen eine Kontrolle wehrte.
- In der Schweiz sind die Polizisten freigesprochen worden.
Der mittlerweile 52-Jährige will nach eigenen Angaben «künftige Fälle von Racial Profiling und rassistischer Polizeigewalt verhindern». Die Schweizer Justiz wolle den eigenen institutionellen Rassismus offenbar nicht angehen, so Wilson A.
Auslöser war ein Vorfall im Oktober 2009, als Wilson A. mit einem ebenfalls dunkelhäutigen Freund im Tram auf dem Heimweg von einer Party war. Ein Polizist und eine Polizistin verlangten ihre Ausweise, nach Aussagen von Wilson A. einzig wegen ihrer Hautfarbe.
Darstellungen der Ereignisse gehen weit auseinander
Die Polizistin und der Polizist stiegen mit den Männern an der nächsten Haltestelle aus, wo bereits ein dritter Polizist wartete. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Darstellungen weit auseinander. Die Polizisten hätten sich grundlos auf ihn gestürzt, ihn mit Pfefferspray und Schlägen eingedeckt, so Wilson A. Schliesslich sei er auch noch gewürgt worden.
Gemäss der Polizistin und den Polizisten wiederum habe sich Wilson A. von Anfang an unkooperativ und aggressiv verhalten und sie angegriffen. Sie hätten sich deshalb wehren müssen und ihn zu Boden gebracht und festgenommen.
Die Polizistin und die Polizisten wurden angeklagt, aber alle rechtskräftig freigesprochen. Das Bundesgericht sprach im Oktober auch den Polizisten frei, der ausserhalb des Trams auf seine Kollegen wartete und für den Einsatz verantwortlich war. In seinem Urteil rügte das Bundesgericht zwar die lange Verfahrensdauer, blieb inhaltlich jedoch bei einem Freispruch.
Nicht der erste Fall in Strassburg
Es ist nicht das erste Mal, dass eine Personenkontrolle der Zürcher Stadtpolizei ein Fall für den EGMR wird. Bereits im Jahr 2024 hat der Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz wegen Diskriminierung verurteilt. Er hiess die Beschwerde von Mohamed Wa Baile gut, der 2015 im Zürcher Hauptbahnhof kontrolliert werden sollte. Der Schweizer mit kenianischen Wurzeln, der damals als ETH-Bibliothekar arbeitete, weigerte sich, seinen Ausweis zu zeigen oder seine Personalien anzugeben.
Diese Kontrolle sowie die darauffolgenden Gerichtsverfahren verstiessen gemäss EGMR gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde.