- Mehrere Kantone haben wegen der erhöhten Waldbrandgefahr Feuerverbote erlassen.
- Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) unterscheidet dabei fünf Warnstufen.
Sie reichen von «Keine Massnahmen» über die Aufforderung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer und bedingte Feuerverbote bis zu absoluten Feuerverboten im Wald und in Waldesnähe oder im gesamten Freien.
Die Kantone beurteilen die Waldbrandgefahr fortlaufend und legen die Warnstufen gemeinsam mit dem Bund fest. Die Lage wird jeweils von Montag bis Freitag aktualisiert.
Seit Freitag gilt auch in Basel-Stadt ein bedingtes Feuerverbot im Wald und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt. Fest eingerichtete Feuerstellen bleiben erlaubt, mitgebrachte Grills hingegen nicht.