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Wann gilt Neutralitätsrecht? Bundesrat vor heiklem Entscheid im Iran-Krieg

Der Bundesrat steht vor einem kniffliger Entscheid: Wenn der Iran-Krieg länger dauert, muss er das Neutralitätsrecht anwenden. Das hätte Einschränkungen bei Überflügen und beim Waffenexport in die USA zur Folge. Für die Rüstungsindustrie steht viel auf dem Spiel.

Mit dem Angriff der USA auf den Iran könnten sich für den Bundesrat bald schwierige Fragen zum Verhältnis mit den USA stellen. Ausgerechnet jetzt, da die beiden Staaten über ein Handelsabkommen verhandeln und das Klima zwischen Bern und Washington auch schon besser war. Denn falls der Iran-Krieg länger dauert oder sich sogar noch ausweitet, müsste der Bundesrat gegenüber den USA das Neutralitätsrecht anwenden.

Ein Transportflugzeug der US-Airforce hebt ab.
Legende: Ein Transportflugzeug der US-Armee hebt in Frankfurt ab. Wendet die Schweiz das Neutralitätsrecht an, so müsste sie den USA militärische Überflüge im Schweizer Luftraum verbieten. Keystone / ARNE DEDERT

«Das würde zum Beispiel heissen, dass unser Luftraum gesperrt würde für militärische Flugzeuge der USA», sagt Aussenminister Ignazio Cassis. Massgebend für die Anwendung des Neutralitätsrechts seien die Dauer des Konflikts und die Intensität, so sein Aussendepartement EDA: «Aktuell kann noch nicht beurteilt werden, ob die Eskalation im Nahen Osten die Anwendungsvoraussetzungen des Neutralitätsrechts erfüllt.» Wann die Schwelle überschritten würde, sagen weder das EDA noch sein Chef, so Bundesrat Cassis.

Im Kosovo- und Irakkrieg griff der Bundesrat durch

Der Bundesrat hatte das Neutralitätsrecht gegenüber den USA zuletzt beim Kosovo-Krieg 1999 und beim Angriff auf den Irak 2003 angewandt. Beide Male verbot er den USA militärische Überflüge über die Schweiz. Und auch beim Export von Kriegsmaterial in die USA gab es Einschränkungen.

Ein enorm wichtiger Kunde der Schweizer Rüstungsindustrie

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Nur nach Deutschland exportiert die Schweiz mehr Kriegsmaterial als in die USA. In den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres lieferten Schweizer Rüstungsfirmen Kriegsmaterial im Wert von rund 74 Millionen Franken in die USA.

Beim Kauf von Dual-Use-Gütern – also Industriegütern, die sowohl militärisch als auch zivil verwendet werden können – sind die USA zusammen wie die meisten europäischen und westlich orientierten Staaten privilegiert: Sie können bestimmte Güter in der Schweiz ohne spezifische Kontrolle durch das Seco kaufen. Der Bundesrat bestimmt regelmässig die Länder, in die gestützt auf eine ordentliche Generalausfuhrbewilligung ohne weitere Kontrollen exportiert werden kann.

Die Frage der Kriegsmaterialexporte sorgt im Bundeshaus für Nervosität. Denn die USA sind nicht nur ein Lieferant, sondern auch ein wichtiger Käufer: Hinter Deutschland sind sie der zweitwichtigste Kunde der Schweizer Rüstungsindustrie. Bedeutend sind auch die Exporte von Dual-Use-Gütern – das sind Güter, die sowohl militärisch als auch zivil einsetzbar sind.

Bundesbehörden üben bereits «Zurückhaltung»

Wenn der Iran-Krieg andauert, wird der Bundesrat den Verkauf von Rüstungsgütern an die USA neu beurteilen müssen. Bereits jetzt stellt sich die Frage, ob die Behörden hängige Exportgesuche der USA angesichts der ungewissen Entwicklung im Iran-Krieg überhaupt behandeln sollen und können.

Ein Flugabwehrsystem Boxer Skyranger 30 des Rüstungsunternehmens Rheinmetall
Legende: Made in Switzerland: Das Flugabwehrsystem Skyranger des Rüstungsunternehmens Rheinmetall wird unter anderem in der Schweiz hergestellt. Wendet die Schweiz gegenüber den USA das Neutralitätsrecht an, müsste sie Kriegsmaterialexporte einschränken. Keystone / SEBASTIAN GOLLNOW

Offenbar hat das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bereits Schritte unternommen: «Die Schweizer Behörden zeigen in den für die Wahrung der Neutralität relevanten Bereichen bereits jetzt Zurückhaltung», schreibt das Seco auf Anfrage von SRF. Wo das Seco als Bewilligungs- und Kontrollbehörde diese Zurückhaltung ausübt, lassen die Zuständigen offen.

Ein Richtungsentscheid

Laurent Goetschel ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Basel und Direktor der Schweizerischen Friedensstiftung. Seiner Ansicht nach müsste der Bundesrat das Neutralitätsrecht anwenden, wenn der Krieg noch vier Wochen dauern würde, wie dies US-Präsident Trump angekündigt hat. «Was auch immer der Bundesrat tut, es wird Folgen haben», sagt Goetschel. Wenn der Bundesrat das Neutralitätsrecht nicht anwende, sei das ein Hinweis darauf, dass er die Neutralität zurückstufe. Wenn er es hingegen anwende, werde das auf Kritik stossen. «Zugleich aber wird es ein Zeichen sein, dass sich die Schweiz wie bisher verhalten will», so Goetschel.

Jetzt, nach erst wenigen Kriegstagen, sieht der Bundesrat noch Spielraum, um sich noch nicht festzulegen. Viel steht auf dem Spiel: für die Schweizer Rüstungsindustrie, aber auch für die Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA.

Echo der Zeit, 2.3.2026, 18:00 Uhr

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