«Ohne die Bundesbeiträge würde das unsere Gemeinde etwa drei Steuerprozente kosten.» Mit dieser nüchternen Rechnung macht Bruno Tüscher, Gemeindeammann von Münchwilen AG, deutlich, was auf dem Spiel steht: Ab 2027 wechseln die ersten Personen mit Schutzstatus S in die ordentliche Sozialhilfe.
Die Rechnung dafür soll bei Kantonen und Gemeinden landen. Schweizweit rechnen sie mit Mehrkosten von rund 300 Millionen Franken.
Aargau und Graubünden rechnen bereits vor
Im Kanton Aargau haben Gemeindeammann Bruno Tüscher (FDP) sowie weitere Gemeinde- und Stadtpräsidenten einen Vorstoss im Grossen Rat eingereicht. Darin weisen sie auf Mehrkosten von rund 25 Millionen Franken für die Aargauer Gemeinden hin. Wer die Rechnung künftig bezahlt, müsse jetzt geklärt werden – denn die Budgetplanungen für 2027 laufen.
Auch Graubünden hat nachgerechnet. Die Regierung erwartet, dass ab 2027 rund 900 ukrainische Geflüchtete in die ordentliche Sozialhilfe wechseln könnten – mit Mehrkosten von 5.4 Millionen Franken.
Besonders ins Gewicht fällt das bei der Stadt Chur, die allein mit 2.2 Millionen Franken zusätzlichen Kosten rechnet. «Und das ist eher im besten Fall. Ich gehe davon aus, dass diese Zahl leider nach oben korrigiert werden muss», sagt Stadtrat Patrik Degiacomi (SP).
Im Kanton St. Gallen rechnen die Gemeinden mit zusätzlichen Kosten von rund 16 Millionen Franken für ukrainische Geflüchtete. Angesichts der angespannten Finanzlage sei dies eine zusätzliche Belastung für viele Gemeinden, sagt Bernhard Keller, Geschäftsführer des Verbands St. Galler Gemeinden.
Die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektorenkonferenz spricht ebenso von einschneidenden Folgen. In mehreren Zentralschweizer Kantonen könnten sich die Sozialhilfekosten für ukrainische Geflüchtete nahezu verdoppeln, wenn keine Gegenmassnahmen ergriffen werden.
Bern stellt das System infrage
Andere Kantone gehen noch einen Schritt weiter und stellen die Grundsatzfrage. Im Kanton Bern werden derzeit rund 7500 Personen mit Schutzstatus S unterstützt. Etwa 5000 von ihnen könnten 2027 Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B – und damit auf ordentliche Sozialhilfe – erhalten. Aus Sicht des Kantons Bern sollten sie dennoch im System der Asylsozialhilfe bleiben.
Der Grundgedanke des Status S – vorübergehender Schutz mit Rückkehrperspektive – werde durch eine automatische Überführung in die ordentliche Sozialhilfe unterlaufen, so die Haltung des Kantons.
Der Bund hatte über fünf Jahre Zeit, eine tragfähige Regelung für den Status S zu schaffen. Dies ist bisher nicht gelungen.
Die Kritik am Bund fällt dabei scharf aus. «Der Bund hatte über fünf Jahre Zeit, eine klare und tragfähige Regelung für den Status S zu schaffen. Dies ist bisher nicht gelungen», sagt Gundekar Giebel, Medienchef der Berner Sozialdirektion. Besonders störend sei, dass der Bund im Rahmen des Entlastungspakets 2027 Kosten einseitig auf Kantone und Gemeinden überwälze. Eine Ausdehnung der ordentlichen Sozialhilfe auf Personen mit Status S werde diese Belastung weiter erhöhen.
Mit dieser Position steht Bern nicht allein. Die Ostschweizer Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren fordern mehr Spielraum für die Kantone. Diese sollen künftig selbst entscheiden können, ob ukrainische Geflüchtete die gleichen Sozialhilfeansätze wie Einheimische erhalten. «Wenn der Bund die Last schon abschiebt, kann es nicht sein, dass er auch über die Höhe entscheidet», sagt der Bündner Regierungsrat Marcus Caduff.