Schweizer Polizisten und Ermittlerinnen können Häuser durchsuchen, Verdächtige verhören, oder Bankkonti sperren im Auftrag ausländischer Strafverfolgungsbehörden: Die internationale Rechtshilfe macht es möglich. Doch anders als etwa in Deutschland können sich Betroffene in der Schweiz dagegen wehren vor Gericht. Das ziehe allerdings alles in die Länge, sagt Bundesanwalt Stephan Blättler: «Man kann bis vor Bundesgericht gegen die Übermittlung von Informationen ins Ausland Einspruch erheben. Damit dauern die Rechtshilfeverfahren Monate.»
Verfahren werden durch Gerichtsurteile publik
Die lange Wartezeit sei an sich ein Problem, etwa in Terrorverfahren oder bei Wirtschaftskriminalität. Heikel sei aber auch, dass dadurch ausländische Verfahren publik werden könnten. Denn die Schweizer Gerichtsurteile über die Rechtshilfe sind öffentlich. «Damit ist die Vertraulichkeit in Frage gestellt», sagt der Bundesanwalt. Das könnte ganze Verfahren gefährden.
Wenn wir im Nachbarland X Rechtshilfe beantragen, schicken sie uns innert Stunden oder Tagen einen USB-Stick mit den Daten.
Länder mit demselben Rechtsverständnis können laut Blättler die Schweizer Regeln schlicht nicht nachvollziehen. «Wenn wir im Nachbarland X Rechtshilfe beantragen, schicken sie uns innert Stunden oder Tagen einen USB-Stick mit den gewünschten Daten», so Blättler. Die Schweiz hingegen müsse den Betroffenen ein Beschwerderecht gewähren. Das Ausland könnte vermehrt auf Rechtshilfegesuche an die Schweiz verzichten. Die Schweiz wäre dann nicht mehr in ausländische Ermittlungen einbezogen, obwohl sie selbst betroffen sei.
Bundesanwalt hat Parlament eingeschaltet
Der Bundesanwalt hat seine Bedenken bereits den Aufsichtsgremien im Parlament geschildert. Mitte-Ständerätin Marianne Binder ist Präsidentin der zuständigen Subkommission der Geschäftsprüfungskommission. Die Warnungen von Stephan Blättler fallen bei ihr auf fruchtbaren Boden. «Wir müssen in Zeiten verstärkter Sicherheitsprobleme unsere Gesetzgebung anpassen», sagt Binder.
Doch wie? Der Bundesanwalt schlägt vor, dass die Schweiz Daten mit dem Ausland austauschen darf, bevor ein Gericht darüber entscheidet. Blättler regt also so etwas wie eine Rechtshilfe unter Vorbehalt an: Die Gerichte könnten sie nachträglich noch kippen.
Mitte-Präsident will Verteidigungsrechte nicht einschränken
Genau genommen ist das seit fast fünf Jahren bereits möglich. Unter bestimmten Bedingungen in gewissen Terror- und Mafiafällen. Die heutige Ausnahmeregelung ist eng gefasst. Der Bundesanwalt möchte sie ausweiten. Beim Rechtsanwalt und Mitte-Präsidenten Philipp Bregy aber stösst er damit auf Widerstand: «Ich sehe auf den ersten Blick keinen grossen Handlungsbedarf». Ja, Rechtshilfe dauere lange in der Schweiz. Aber sie sei inhaltlich gut. Bregy möchte die heutige Ausnahmeregelung für die rasche Datenübermittlung nicht ausweiten, weil damit die Verteidigungsrechte eingeschränkt würden. «Zudem würde die Schweiz riskieren, dass sie die Datenhoheit verliert», so Bregy. Sprich: Niemand könnte kontrollieren, ob sich das Ausland an die Schweizer Vorgaben hält und nach einem negativen Gerichtsurteil die Daten tatsächlich nicht verwendet.
Für Bundesanwalt Blättler kommen die Bedenken nicht unerwartet: Es dürfte schwierig werden, sagt er selbst. Eine Debatte lancieren aber will er trotzdem.