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Zürcher Bezirksgericht.
Legende: «Was die ehrverletzenden Äusserungen betrifft, schoss der Text eindeutig übers Ziel hinaus», so der Richter. Keystone
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Fall Spiess-Hegglin «Weltwoche»-Journalist wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

Der Journalist habe in seinem Artikel zu Spiess-Hegglin Vorwürfe zu Fakten erhoben, begründete der Richter das Urteil.

  • Im Fall Spiess-Hegglin ist ein «Weltwoche»-Journalist vom Bezirksgericht Zürich wegen übler Nachrede verurteilt worden.
  • Er hatte geschrieben, dass die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen.
  • Der Journalist habe Spiess-Hegglin vor einer breiten Öffentlichkeit herabgesetzt und sie in ihrer Ehre verletzt, so der Richter.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren. Der entsprechende Artikel muss aus dem Archiv der «Weltwoche» und aus der Mediendatenbank gelöscht werden.

Die «Weltwoche» muss die Verurteilung publik machen. Spiess-Hegglin erhält zudem eine Genugtuung von 2500 sowie eine Entschädigung von 12'000 Franken.

Die «Weltwoche» nahm den Schuldspruch «mit Verwunderung zur Kenntnis». Man werde über einen Weiterzug beraten. Spiess-Hegglin sprach von einem «guten Tag für Medienrecht und Medienethik».

«Planmässig falsch beschuldigt»

Auslöser für den Prozess war ein «Weltwoche»-Artikel vom September 2015. Darin arbeitete Philipp Gut die Sex-Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin und ihren damaligen Ratskollegen Markus Hürlimann auf, bei der K.O.-Tropfen im Spiel gewesen sein sollen. Das Verfahren gegen Hürlimann wurde jedoch mangels Beweisen eingestellt. Gut schrieb, dass sich Spiess-Hegglin die Schändung nur ausgedacht habe, um ihren Fauxpas vor ihrem Ehemann zu vertuschen. Die Ermittlungsakten würden zeigen, wie «die linke Frau den rechten Mann planmässig falsch beschuldigt». Spiess politisierte für die «Alternative – die Grünen Zug». Gut betonte während des Prozesses, dass er den Text aufgrund von Ermittlungsakten und Zeugenaussagen geschrieben habe. «Ich habe nur getan, was ich als Journalist für richtig halte.» Das Bezirksgericht gelangte jedoch zum Schluss, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Spiess-Hegglin planmässig falsche Anschuldigungen verbreitete.

Kampf gegen Hasskommentare

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Spiess-Hegglin trat Ende 2016 aus dem Zuger Kantonsrat zurück und konzentriert sich seither auf ihren Kampf gegen Hasskommentare. Sie gründete einen Verein, der Opfern von verletzenden Kommentaren beistehen will. Daneben klagt sie immer wieder medienwirksam gegen Personen, die sie wegen der Zuger Affäre beschimpften.

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