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Personalisierte Werbung durch Gesichtserkennung
Aus 10 vor 10 vom 28.06.2017.
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Personalisierte Aussenwerbung Wenn das Plakat weiss, wer vor ihm steht

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland steht eine Supermarktkette in der Kritik, weil sie zu Werbezwecken eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt hat.
  • «10vor10»-Recherchen zeigen: Auch in der Schweiz laufen erste Tests.
  • Die Rechtslage dazu ist in der Schweiz noch unklar.

Personalisierte Werbung im Internet ist Alltag. Die Werbebranche arbeitet aber in der Aussenwerbung mit Hochdruck daran. Auf interaktiven Screens sollen Kunden genau die Werbung sehen, die zu ihnen passt. Die Technologie der Gesichtserkennung macht’s möglich.

Auch in der Schweiz laufen erste Experimente, wie Recherchen von «10vor10» zeigen. Das Werbeunternehmen APG lässt zurzeit intern eine Software der Schweizer Firma «Advertima» testen. Das St. Galler Start-Up arbeitet mit künstlicher Intelligenz: Die Personen vor dem Werbescreen werden von einer Kamera erfasst. Die Software ermittelt Alter, Geschlecht und Emotionen der Personen. Je nach Konstellation dieser Parameter reagiert der Screen individuell – und spricht den Kunden anders an.

Interesse an Emotionen

«Wir betreiben keine Gesichtserkennung, und wir speichern keine Daten», betont Christian Naef, Co-Gründer von «Advertima». Man sei nur an anonymisierten Merkmalen interessiert. Seine Software eigne sich für Kundenwerbung, aber auch für die Fahndung nach Personen.

Wir betreiben keine Gesichtserkennung, und wir speichern keine Daten.
Autor: Christian Naef Co-Gründer von «Advertima»

Ob und wann die APG die Software anwenden kann, sei noch offen, betont APG-Manager Beat Holenstein. Es gehe darum, Erfahrungen zu sammeln. Interessant sei die Erfassung der Stimmung auf die Werbebotschaft. «Das könnte uns zeitnah Informationen geben, ob das Sujet ankommt oder nicht», sagt der APG-Manager.

Datenschutz-Skandal in Deutschland

In Deutschland erregte die Einzelhandelskette Real die Gemüter. In 40 Supermärkten des Unternehmens wurden Kameras installiert, die Gesichter ihrer Kunden analysieren. Durch die Analyse registrieren die Kameras das Geschlecht und das Alter des Kunden sowie die Dauer des Blickkontaktes mit dem Werbebildschirm. Das System wurde eingesetzt, um auf den im Kassenbereich angebrachten Bildschirmen benutzerdefinierte Werbung zeigen zu können.

Die Datenschutzorganisation Digitalcourage hat Strafanzeige erstattet. Die Kunden seien auf die Gesichtserkennung nicht hingewiesen worden, sagen die Datenschützer. Nun hat die Supermarktkette den Einsatz von Bildschirmen mit integrierter Videokamera gestoppt.

In der Schweiz ist die Rechtslage noch nicht geklärt. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte erklärte auf Anfrage, dass nach seinem Wissen, die Technologie für Werbezwecke noch nicht angewendet werde. Grundsätzlich müssten die Daten immer anonymisiert werden und keine Rückschlüsse auf die Personen zu lassen. Für personalisierte Werbung dürfen ausserdem die Daten nicht gegen den Willen der Betroffenen erhoben werden.

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