Edith Trittenbass aus Gass-Wetzikon TG gilt seit 2019 als verschollen – das Bezirksgericht Frauenfeld bestätigt das auf Anfrage. Von der damals Achtjährigen fehlt seit 1986 jede Spur.
Auch Erwachsene verschwinden manchmal, ohne dass ihr Schicksal geklärt wird. Sie kehren von einer Wanderung nicht zurück, schreiben einen Abschiedsbrief und tauchen nicht mehr auf, oder verlassen heimlich die Demenzstation und finden nicht zurück.
Gerade bei möglichen Verbrechen und Unfällen ist es vielen Angehörigen ein Anliegen, dass die Polizei nicht aufgibt und weiter nach den Vermissten sucht. Für Hinweise zur Klärung des Vermisstenfalls Edith sind noch immer 20'000 Franken Belohnung ausgesetzt.
Tote erben nicht – Vermisste schon
Nach der Vermissten suchen und gleichzeitig ein Verschollenheitserklärungsgesuch stellen – ein Widerspruch? Nein. Die Angehörigen haben in gewissen Situationen kaum eine andere Wahl.
2018 ist Ediths Vater verstorben. Auch eine vermisste Tochter ist grundsätzlich erbberechtigt. Das stellt andere Erben – etwa die Mutter oder Geschwister – vor Probleme. Manchmal gehören zu einer Erbmasse auch Immobilien oder Betriebe.
Die Behörden teilten Edith, «deren Aufenthaltsort nicht bestimmt werden konnte», das Testament öffentlich mit. Gleichzeitig forderten sie die Bevölkerung dazu auf, sich zu melden, wenn sie etwas über Ediths Verbleib wüssten.
Nachdem ein Jahr lang nichts passierte, wurde Edith als verschollen erklärt. Seitdem können Verwandte Rechte geltend machen, wie wenn ihr Tod bewiesen wäre.
Verschollen erklären bringt keine Aufklärung
Rechtlich gibt es also einen Schlusspunkt. Nicht aber psychologisch. Eine Verschollenheitserklärung beantwortet nicht, was passiert ist. Doch genau das möchten viele Angehörige gerne wissen.
Cornelia Müller hat vor drei Jahren einen Verein gegründet, der mit Hunden nach Vermissten sucht. Aus Erfahrung sagt sie: «Bei Angehörigen bleibt häufig noch ein Fünkchen Hoffnung, die Person könne noch am Leben sein – auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist.»
Deshalb rückt der Verein auch dann aus, wenn davon auszugehen ist, dass eine Person nicht mehr lebt. «Für Angehörige ist es wichtig, Abschied nehmen zu können», erklärt Müller. «Dass es eine Endgültigkeit gibt – so schmerzhaft es ist –, aber einen Punkt, an dem man Gewissheit hat.»
Meistens treffen Müller und ihr Team auf Verstorbene. Zwei Fälle nahmen jedoch einen anderen Verlauf: «Aufgrund des Verhaltens unserer Hunde konnten wir davon ausgehen, dass die Personen jeweils an einer bestimmten Stelle in ein öffentliches Verkehrsmittel eingestiegen waren», sagt Müller. «Die eine wurde in Deutschland gefunden, die andere in Frankreich – lebend!»