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Wirtepaar von Crans-Montana Wieso durfte Jacques Moretti trotz Vorstrafen Lokale betreiben?

Laut Walliser Gesetz darf eine Gemeinde keine Bewilligung für den Betrieb von Gaststätten erteilen, wenn relevante Vorstrafen vorliegen. Der Besitzer der Bar «Le Constellation» wurde in Frankreich aber wegen Zuhälterei verurteilt und mit einem Verbot zum Führen eines Betriebs belegt.

Mehr als 50 Medienschaffende verfolgten am Morgen in Sitten, wie das Betreiberpaar der Bar «Le Constellation» erstmals bei der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte zur Einvernahme gehen musste. Für Barbesitzer Jacques Moretti waren es die letzten Minuten in Freiheit. Nach der Befragung wurde er von den Walliser Behörden festgenommen. Es wurde Untersuchungshaft beantragt.

Moretti und Journalisten.
Legende: Der Besitzer der ausgebrannten Bar «Le Constellation» (hier bei seiner Ankunft bei der Staatsanwaltschaft) wurde in Frankreich wegen Zuhälterei verurteilt und mit einem Verbot zum Führen eines Betriebs belegt. KEYSTONE/Alessandro della Valle

Bei der Befragung dabei waren auch einige Opferanwälte. «Wir erwarten, dass die Angehörigen Antworten erhalten, wieso sich dieses Drama ereignen konnte, das so nie hätte passieren dürfen in der Schweiz», sagt Anwalt Romain Jordan, der mehr als 20 Opferfamilien vertritt.

Gesetz: Keine Betriebsbewilligung bei Vorstrafen

Die Geschädigtenvertreter fragen sich auch zunehmend, wieso das Wirtepaar aus Frankreich überhaupt Lokale in Crans-Montana betreiben durfte. Laut dem kantonalen Walliser Gesetz über die Beherbergung und Bewirtungdarf eine Gemeinde nur eine Betriebsbewilligung erteilen, wenn die Person folgende Voraussetzung erfüllt: «keine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Übertretung (…), die eine Gefahr für die Ausübung der Beherbergung und Bewirtung darstellen kann».

Allerdings war das Gesetz noch anders formuliert, als Jacques Moretti erstmals eine Betriebsbewilligung verlangte: Damals war ein «einwandfreier Leumund» Voraussetzung.

Jacques Moretti hatte Auflagen in Frankreich

Doch Jacques Moretti, französischer Staatsbürger, hat mehrere Delikte begangen. Vor einem Gericht im französischen Annecy wurde er 2008 zu zwölf Monaten Haft verurteilt, wegen Anstiftung zur Prostitution. Die Taten gehen auf das Jahr 2005 zurück und stehen im Zusammenhang mit einem Massagesalon in Genf. Laut mehreren französischen Zeitungen war die Verurteilung mit einem Verbot verbunden, in Frankreich ein Unternehmen zu führen.

Einige Jahre später liess sich das Ehepaar in Crans-Montana nieder. Jessica und Jacques Moretti besitzen eine Bar und ein Restaurant in Crans-Montana sowie ein Restaurant in einer Nachbargemeinde.

Gastro Suisse will Regulatorien überprüfen

Beat Imhof, Präsident von Gastro Suisse, wundert sich, dass der verurteilte Franzose in Crans-Montana Gaststätten führen durfte. «Wir wollen natürlich Leute, die diese Betriebe gut führen und nicht mit kriminellem Hintergrund aus dem Ausland in die Schweiz kommen», sagt Imhof. «Jetzt muss man im Allgemeinen hinschauen, ob die Schweiz die richtigen Regulatorien hat, um das zu verhindern.»

Wieso hat die Gemeinde Crans-Montana dem Betreiberpaar eine Betriebsbewilligung trotz Vorstrafen in Frankreich erteilt? Zu den Fragen der «Tagesschau» wollte sich die Gemeinde heute nicht äussern. Auch ist nicht klar, ob die Gemeinde beim Erteilen der Betriebsbewilligungen Auskünfte zum Leumund von Jacques Moretti eingeholt oder Strafregisterauszüge aus der Schweiz und Frankreich verlangt hat.

Man habe das gesamte Dossier im Zusammenhang mit der Bar «Le Constellation» der Walliser Staatsanwaltschaft weitergeleitet, teilt die Gemeinde Crans-Montana gegenüber SRF mit. Die Staatsanwaltschaft war für SRF heute nicht erreichbar.

SRF 4 News, 09.01.2026, 17 Uhr; noes

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