Was ist passiert? Rund um die umstrittene Jagdreise zweier St. Galler Beamter gibt es neue Erkenntnisse. SRF verlangte Akteneinsicht in die Anträge der Weiterbildungsreise. In den Dokumenten sind Auszüge aus dem Mailverkehr zwischen dem Generalsekretär des Volkswirtschaftsdepartements, dem Amtsleiter und dem Wildhüter. Dass Russland das Ziel der Reise war, die unterschiedliche Topografie zur Schweiz und die Jagdmethode wurden von den Vorgesetzten nicht hinterfragt. Auch nicht, ob es nötig sei, dass die zwei Beamten selbst zum Gewehr greifen. Vier Wölfe hatten die St. Galler Beamten geschossen.
Was ist die Vorgeschichte? Im Februar 2024 reisten der Leiter des St. Galler Amts für Natur, Jagd und Fischerei sowie ein Wildhüter für eine umstrittene Weiterbildungsreise nach Russland. Der zuständige Regierungsrat Beat Tinner genehmigte hierfür fünf Arbeitstage. Dies legte das Regionaljournal Ostschweiz von Radio SRF damals offen. Trotz Kritik von Naturschutzverbänden und Teilen der Politik hatte die Reise keine Konsequenzen.
Welche Kritik gab es damals? Die beiden Beamten gingen in Russland mit auf Lappjagd, eine in der Schweiz kaum angewandte Jagdmethode. Die Gruppe Wolf Schweiz kritisierte, es gehe hierbei nicht um die Regulation des Wolfsbestands, sondern um eine «reine Trophäenjagd», um ein «privates Vergnügen». Regierungsrat Tinner sagte im Nachhinein, er würde eine solche Reise nicht mehr bewilligen.
Wie begründeten die Beamten ihre Jagdreise? Die zwei Verwaltungsangestellten beantragten die Dienstreise für Russland, weil Wölfe in anderen Ländern wie Italien, Frankreich oder Deutschland geschützt seien. Darum müsse man nach Russland, um sich entsprechendes Wissen aneignen zu können. Dort sei die Wolfsjagd durch die Behörden «perfektioniert» worden.
Was stand noch in den Dokumenten? Der Leiter des Amts für Natur, Jagd und Fischerei wollte drei Monate später eine weitere Weiterbildungsreise unternehmen, in die USA – wieder mit fünf bezahlten Arbeitstagen. Diese wurden durch Regierungsrat Beat Tinner allerdings gestrichen, der Amtsleiter unternahm die Reise daraufhin privat. Im Mailverlauf steht: «Wie mündlich besprochen werde ich die Arbeitstage privat als Ferien abbuchen.»
Warum galten die Reisen als Weiterbildung? So beantragte es der Amtsleiter zumindest. Er wollte nach Wyoming, weil dort die renommiertesten Studien über Waldverjüngung, Hirsch und Wolf gemacht würden. Auch in Russland habe die Jagd einen hohen Stellenwert. Er wollte dabei auch mit Behördenvertretern reden, zum Beispiel über das «wissenschaftlich basierte Wildtiermanagement». Davon sei man in Europa noch weit entfernt.
Warum kommen diese Dinge jetzt ans Licht? Es dauerte zwei Jahre, bis die Akten freigegeben wurden. Wegen mehrseitigen Anwaltsbriefen, Beschwerden, eines Gerichtsverfahrens bis zur zweiten Instanz zwischen SRF und den Beteiligten des Kantons St. Gallen. Der Kanton musste die entsprechenden Dokumente aufgrund eines Gerichtsentscheids freigeben.
Warum blockierte der Kanton die Dokumente? Das ist nicht ganz klar. Anfänglich lautete das Argument, dass persönliche, schützenswerte Daten enthalten seien. In den Dokumenten sind derweil auch Passagen verdeckt. Dort sollen der persönliche Arbeitseinsatz und der persönliche Ausbildungswerdegang beschrieben sein, so der kantonale Rechtsdienst.