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Zu viel Koffein Diese Energydrinks sind unerlaubt im Handel

Bunte Dosen in der Werbung und auf Social Media: Energydrinks haben eine junge Zielgruppe. Doch zu viel Koffein kann schaden. Bei einer Stichprobe in Onlineshops und Läden findet SRF Investigativ Energydrinks, die nicht im Handel sein dürften. Shops und Behörden reagieren.

Es ist bereits der zweite Energydrink, den Nicolas heute in der Hand hält – «Reiseproviant», erklärt er. Der 29-Jährige trinkt täglich etwa drei grosse Dosen des Wachmachers. Beim Treffen hat er seine Lieblings­geschmacks­richtung dabei, einen Monster Energy Mango Loco.

«Es hat einmal eine Zeit gegeben, da habe ich sechs Liter am Tag getrunken», erzählt Nicolas. Er nennt sich selbst «süchtig».

Mann mit langen Haaren und Bart in Outdoor-Kleidung.
Legende: Nicolas, 29, nennt sich selbst «süchtig» nach Energydrinks. SRF

Energydrinks sind koffeinhaltige Getränke. Typischerweise enthält die süss-säuerliche Flüssigkeit Zutaten wie Zucker, Taurin, Vitamine und Kohlensäure.

In den sozialen Medien werben Hersteller und Influencer mit einem zentralen Versprechen: Energydrinks liefern Energie und steigern die Leistung.

Mögliche Nebenwirkung: Herzrasen und Nervosität

Die Wachmacher aus der Dose richten sich an eine junge Zielgruppe. Laut einer europäischen Studie, an der mehr als 52'000 Personen aus 16 Ländern teilgenommen haben, machen Jugendliche den grössten Teil der Energydrink-Konsumenten aus. Und eine Erhebung des Bundes kommt zum Schluss: Jeder fünfte Schweizer Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren trinkt mindestens einen Energydrink pro Woche.

Die Ladenregale sind gefüllt mit bunten «Energys» aus aller Welt. Doch das beigemischte Koffein kann in hohen Mengen gefährlich werden: Zu möglichen Nebenwirkungen gehören Herzrasen, Schlafstörungen oder Nervosität.

Man will so lange durchmachen wie möglich.
Autor: Nicolas

Nicolas war leidenschaftlicher Gamer. Als eine Erweiterung seines Lieblingsvideospiels veröffentlicht wurde, blieb er mit Energydrinks wach. «Man will der Erste sein und so lange durchmachen wie möglich», erklärt Nicolas. Er habe sich hyperaktiv gefühlt und an Schweissausbrüchen gelitten.

In der Schweiz darf ein halber Liter Energydrink nicht mehr als 160 Milligramm Koffein enthalten. Dies entspricht laut Lebensmittelrecht einer Tagesration. Das ist etwas weniger Koffein als in zwei Tassen Kaffee. An Spitzentagen trank Nicolas das Zwölffache der Tagesration.

Stichprobe zeigt: Energydrinks mit zu viel Koffein im Handel

Laut dem Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit wurden letztes Jahr über 40 Millionen Liter Energydrinks in die Schweiz importiert. Nun zeigen Recherchen von SRF Investigativ: Im Handel sind etliche Getränke, die den gesetzlichen Grenzwert überschreiten.

Vorgehen bei der Stichprobe

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Reporterinnen von SRF Investigativ haben in Schaffhausen, Zürich, Burgdorf und Lyssach sowie in Schweizer Onlineshops Energydrinks aus aller Welt gekauft. Bei ihrer Stichprobe legten sie den Fokus auf folgende Punkte:

  • Getränke, die bereits in der Inhaltsangabe zu hohe Koffeingehalte deklarieren.
  • Dosen, die beispielsweise nur auf Japanisch oder Arabisch angeschrieben sind – das ist nicht erlaubt.
  • Dosen, die zusätzliches Koffein in Form von Kaffee oder Guarana enthalten.
  • Verschiedene Geschmacksrichtungen und Marken.

Im Fokus standen Schweizer Onlineshops und Läden, die Importwaren anbieten, da Energydrinks ausserhalb des EU-Raumes im jeweiligen Land teilweise mehr Koffein enthalten dürfen als in der Schweiz.

Ebenfalls umfasste die Stichprobe Getränke aus Schweizer Grossverteilern. Die Energydrinks mit zu viel Koffein stammten aus Onlineshops und dem spezialisierten Getränkehandel. Bei den Grossverteilern wurden keine Drinks mit zu viel Koffein gefunden.

Auf Anhieb finden sich fünf Onlineshops und Getränkehandlungen, die Energydrinks verkaufen, deren Koffeingehalt bei 180 bis 300 Milligramm liegt.

SRF Investigativ hat 27 Energydrinks in ein Schweizer Labor geschickt, um ihren Koffeingehalt zu überprüfen. 17 Getränke im Test entsprechen der gesetzlichen Vorgabe. Zehn Produkte deklarieren bereits auf der Dose einen zu hohen Koffeingehalt: Die Laboranalyse bestätigt die Überschreitung des Grenzwertes.

«Diese zehn Energydrinks dürfen so nicht im Handel sein», sagt Pascal Pichonnaz, Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg und ehemaliger Präsident der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen.

Ausnahme für Sportlergetränke

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Das Lebensmittelrecht ermöglicht punkto Koffeingehalt eine Ausnahme: Getränke für Sportlerinnen und Sportler dürfen bis zu 200 Milligramm enthalten.

Allerdings müssen die Hersteller diese sogenannten Sportlergetränke unter anderem mit dem Hinweis «ausser Reichweite von Kindern aufbewahren» kennzeichnen. So handhabt es etwa der schwedische Hersteller No Carbs Company, dessen Energydrinks «Nocco» meist 180 Milligramm Koffein enthalten.

Lebensmittelrechtler Pascal Pichonnaz betont, dass Sportlergetränke klar als solche deklariert werden müssen. Auf Dosen der SRF-Stichprobe standen Begriffe wie «Performance» und «functional Drink». Solche Bezeichnungen genügen laut dem Experten nicht.

Ein Getränk sticht bei der Analyse besonders heraus: Der «Monster Energy Killer Brew Loca Moca»: Die Dose deklariert 300 Milligramm Koffein. Das Labor misst jedoch über 338 Milligramm.

Das Produkt enthält mehr Koffein als angegeben. «Das verstösst gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb», sagt Pichonnaz. Der «Monster Energy Killer Brew Loca Moca» dürfe nicht im Handel sein.

Mann in Anzug zeigt Getränkedose am Konferenztisch.
Legende: Pascal Pichonnaz, Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg und ehemaliger Präsident der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen, bestätigt: Der «Monster Energy Killer Brew Loca Moca» darf nicht im Handel sein. SRF

Bund und Kantone müssen verhindern, dass Getränke, deren Verkauf gesetzeswidrig ist, im Umlauf bleiben. Der Bund ist dafür zuständig, die Einfuhr der Getränke zu überwachen. Sind die Getränke einmal im Land, sind die Kantone in der Verantwortung.

«Die Kantonslabore müssen Stichproben machen und, wenn nötig, Massnahmen durchsetzen», sagt Pichonnaz. «Im schlimmsten Fall gibt es die Anordnung, dass ein Getränk in der Schweiz nicht mehr verkauft werden darf.»

So funktioniert die Lebensmittelkontrolle

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Diagramm des Prozesses zwischen Kantonchemiker, Gericht und Besitzer.
Legende: SRF

Zuständig für das Lebensmittelgesetz und damit auch für die Vorschriften zu den Energydrinks ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Kantone kontrollieren, ob die Vorschriften eingehalten werden. Diese Aufgabe übernehmen die jeweiligen Kantonschemiker.

Diese überprüfen, ob Lebensmittel sicher sind. Im Extremfall können die Behörden einen Betrieb schliessen, ein Verbot für ein Produkt aussprechen oder Strafanzeige erstatten.

Alda Breitenmoser, Präsidentin des Verbands der Kantonschemiker Schweiz, schreibt auf Anfrage von SRF Investigativ: «Primär liegt die Verantwortung dafür, dass im Handel befindliche Lebensmittel die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, bei den Inverkehrbringern.» Also den Importeuren, Zwischenhändlern und Verkäufern.

Die kantonalen Vollzugsorgane würden die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben mit «risikobasierten Stich­proben­untersuchungen» überprüfen. «Risikobasiert» heisst, die Behörden kontrollieren dort, wo sie gesundheitsschädliche Stoffe vermuten.

Kantonslabor Zug spricht Rückruf aus

Unmittelbar nach der Anfrage von SRF Investigativ ordnet das Kantonslabor Zug einen Rückruf für den «Monster Energy Killer Brew Loca Moca» samt sechs weiteren Geschmacksrichtungen an. Der Verkäufer, die Drink-Energy GmbH, nahm das Produkt umgehend aus dem Sortiment. Er schrieb seiner Kundschaft: «Der Konsum der Produkte kann gesundheitliche Risiken verursachen. Die betroffenen Produkte dürfen nicht konsumiert werden.»

Auch die Family Commerce AG, die den Onlineshop Sweets betreibt, hat aufgrund der Testresultate ihre Kundschaft über den zu hohen Koffeingehalt der «Snowman»-Energydrinks informiert. Die Firma schreibt SRF Investigativ, sie habe sich darauf verlassen, dass ihr Lieferant nur gesetzeskonforme Ware liefere. Sie habe die Drinks umgehend aus dem Sortiment entfernt.

Alle Kunden, welche die Produkte gekauft haben, werden von uns kontaktiert.
Autor: Family Commerce AG Getränkehändler

Der Onlineshop Fastandgo nahm die «Monster»-Energydrinks aus seinem Sortiment. Auf konkrete Fragen wollte der Getränkeshop nicht eingehen. Beerloversyou Burgdorf, der «Snowman»-Energydrinks verkauft, reagierte nicht.

Auch der Süsswarenladen Bestsweets in Schaffhausen liess konkrete schriftliche Fragen von SRF Investigativ unbeantwortet – und verkaufte bis zum Erscheinen dieses Artikels weiterhin Energydrinks, deren Koffeingehalt über dem Grenzwert liegt.

Das sagen die Hersteller

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Ihre Produkte hätten in der Schweiz gar nie in den Verkauf gelangen dürfen, schreiben zwei Hersteller. Der «Playboy Lovely Melons» sei für den US-Markt vorgesehen, schreibt Color Brands Europe BV.

Und Ghost Beverages LLC, Produzentin des «Ghost Energy Blue Raspberry Sour Patch Kids Zero», schreibt, der Drink sei ohne ihr Wissen und Einverständnis in die Schweiz importiert worden. Beide Unternehmen wollen nun prüfen, wie das passieren konnte.

Monster Energy schreibt nach Redaktionsschluss: Der Drink «Killer Brew Loca Moca», bei dem über 338 Milligramm Koffein gemessen wurden, sei nicht für den Schweizer Markt produziert worden. Dieser und andere Drinks seien offenbar von nicht autorisierten Händlern importiert worden. Den gemessenen Koffeingehalt könne man nicht nachvollziehen. Der Drink entspreche den rechtlichen Vorgaben.  

Die Produzentin der «Snowman»-Energydrinks, die Tridots UK ltd, reagierte auf mehrere Anfragen nicht.

Keine Altersgrenze für Energydrinks

Anders als bei Alkohol oder Tabak gibt es in der Schweiz für koffeinhaltige Getränke keine Altersgrenze. Für Kinder und Jugendliche, die gewohnheitsmässig Koffein konsumieren, gelten drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht als sicher. Für ein 30 Kilogramm schweres Kind wäre das eine Tasse Kaffee am Tag.

Bund und Kantone müssen Kinder und Jugendliche besser schützen.
Autor: Benjamin Roduit Nationalrat Mitte und Schulleiter

Die bunten Dosen in allen Geschmacksrichtungen sind nicht mehr aus dem Schweizer Markt wegzudenken. Der Walliser Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit forderte in der letzten Wintersession in einer Motion ein Mindestalter von 16 Jahren für den Konsum von Energydrinks.

Als Schulleiter beobachte er den steigenden Konsum unter Jugendlichen mit Sorge. Er fordert: «Bund und Kantone müssen Kinder und Jugendliche besser vor diesen gesundheitsschädlichen Getränken schützen.»

Espresso, 2.6.2026, 8:10 Uhr; wyss

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