Es ist bereits der zweite Energydrink, den Nicolas heute in der Hand hält – «Reiseproviant», erklärt er. Der 29-Jährige trinkt täglich etwa drei grosse Dosen des Wachmachers. Beim Treffen hat er seine Lieblingsgeschmacksrichtung dabei, einen Monster Energy Mango Loco.
«Es hat einmal eine Zeit gegeben, da habe ich sechs Liter am Tag getrunken», erzählt Nicolas. Er nennt sich selbst «süchtig».
Energydrinks sind koffeinhaltige Getränke. Typischerweise enthält die süss-säuerliche Flüssigkeit Zutaten wie Zucker, Taurin, Vitamine und Kohlensäure.
In den sozialen Medien werben Hersteller und Influencer mit einem zentralen Versprechen: Energydrinks liefern Energie und steigern die Leistung.
Mögliche Nebenwirkung: Herzrasen und Nervosität
Die Wachmacher aus der Dose richten sich an eine junge Zielgruppe. Laut einer europäischen Studie, an der mehr als 52'000 Personen aus 16 Ländern teilgenommen haben, machen Jugendliche den grössten Teil der Energydrink-Konsumenten aus. Und eine Erhebung des Bundes kommt zum Schluss: Jeder fünfte Schweizer Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren trinkt mindestens einen Energydrink pro Woche.
Die Ladenregale sind gefüllt mit bunten «Energys» aus aller Welt. Doch das beigemischte Koffein kann in hohen Mengen gefährlich werden: Zu möglichen Nebenwirkungen gehören Herzrasen, Schlafstörungen oder Nervosität.
Man will so lange durchmachen wie möglich.
Nicolas war leidenschaftlicher Gamer. Als eine Erweiterung seines Lieblingsvideospiels veröffentlicht wurde, blieb er mit Energydrinks wach. «Man will der Erste sein und so lange durchmachen wie möglich», erklärt Nicolas. Er habe sich hyperaktiv gefühlt und an Schweissausbrüchen gelitten.
In der Schweiz darf ein halber Liter Energydrink nicht mehr als 160 Milligramm Koffein enthalten. Dies entspricht laut Lebensmittelrecht einer Tagesration. Das ist etwas weniger Koffein als in zwei Tassen Kaffee. An Spitzentagen trank Nicolas das Zwölffache der Tagesration.
Stichprobe zeigt: Energydrinks mit zu viel Koffein im Handel
Laut dem Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit wurden letztes Jahr über 40 Millionen Liter Energydrinks in die Schweiz importiert. Nun zeigen Recherchen von SRF Investigativ: Im Handel sind etliche Getränke, die den gesetzlichen Grenzwert überschreiten.
Auf Anhieb finden sich fünf Onlineshops und Getränkehandlungen, die Energydrinks verkaufen, deren Koffeingehalt bei 180 bis 300 Milligramm liegt.
SRF Investigativ hat 27 Energydrinks in ein Schweizer Labor geschickt, um ihren Koffeingehalt zu überprüfen. 17 Getränke im Test entsprechen der gesetzlichen Vorgabe. Zehn Produkte deklarieren bereits auf der Dose einen zu hohen Koffeingehalt: Die Laboranalyse bestätigt die Überschreitung des Grenzwertes.
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Bild 1 von 4. Diese neun Energydrinks enthalten mehr als 160 mg Koffein. Mehrere Energydrinks der Marken Snowman, Monster, Playboy Energy und Ghost überschreiten den Grenzwert von 160 mg Koffein. Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 4. Über dem Grenzwert mit 180 mg Koffein. Drei Dosen der Marke Snowman enthalten 180 mg Koffein. Bildquelle: SRF.
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Bild 3 von 4. Über dem Grenzwert mit 200 mg Koffein. Drei Dosen der Marke Monster, ein Playboy Energy und ein Ghost Energydrink deklarieren 200 mg Koffein. Bildquelle: SRF.
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Bild 4 von 4. Über dem Grenzwert mit 300 mg Koffein. Die Dose «Java Monster Triple Shot Mocha» enthält 300 mg Koffein. Bildquelle: SRF.
«Diese zehn Energydrinks dürfen so nicht im Handel sein», sagt Pascal Pichonnaz, Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg und ehemaliger Präsident der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen.
Ein Getränk sticht bei der Analyse besonders heraus: Der «Monster Energy Killer Brew Loca Moca»: Die Dose deklariert 300 Milligramm Koffein. Das Labor misst jedoch über 338 Milligramm.
Das Produkt enthält mehr Koffein als angegeben. «Das verstösst gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb», sagt Pichonnaz. Der «Monster Energy Killer Brew Loca Moca» dürfe nicht im Handel sein.
Bund und Kantone müssen verhindern, dass Getränke, deren Verkauf gesetzeswidrig ist, im Umlauf bleiben. Der Bund ist dafür zuständig, die Einfuhr der Getränke zu überwachen. Sind die Getränke einmal im Land, sind die Kantone in der Verantwortung.
«Die Kantonslabore müssen Stichproben machen und, wenn nötig, Massnahmen durchsetzen», sagt Pichonnaz. «Im schlimmsten Fall gibt es die Anordnung, dass ein Getränk in der Schweiz nicht mehr verkauft werden darf.»
Alda Breitenmoser, Präsidentin des Verbands der Kantonschemiker Schweiz, schreibt auf Anfrage von SRF Investigativ: «Primär liegt die Verantwortung dafür, dass im Handel befindliche Lebensmittel die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, bei den Inverkehrbringern.» Also den Importeuren, Zwischenhändlern und Verkäufern.
Die kantonalen Vollzugsorgane würden die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben mit «risikobasierten Stichprobenuntersuchungen» überprüfen. «Risikobasiert» heisst, die Behörden kontrollieren dort, wo sie gesundheitsschädliche Stoffe vermuten.
Kantonslabor Zug spricht Rückruf aus
Unmittelbar nach der Anfrage von SRF Investigativ ordnet das Kantonslabor Zug einen Rückruf für den «Monster Energy Killer Brew Loca Moca» samt sechs weiteren Geschmacksrichtungen an. Der Verkäufer, die Drink-Energy GmbH, nahm das Produkt umgehend aus dem Sortiment. Er schrieb seiner Kundschaft: «Der Konsum der Produkte kann gesundheitliche Risiken verursachen. Die betroffenen Produkte dürfen nicht konsumiert werden.»
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Bild 1 von 2. Der Verkäufer dieses Energydrinks muss ihn zurückrufen. Das Kantonslabor Zug hat eine Rückrufaktion angeordnet. Betroffen ist unter anderem der «Monster Energy Killer Brew Loca Moca». Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 2. Der «Monster Energy Killer Brew Loca Moca» gibt 300 mg Koffein an. Dieser Energydrink überschreitet den Grenzwert von 160 mg Koffein. Bildquelle: SRF.
Auch die Family Commerce AG, die den Onlineshop Sweets betreibt, hat aufgrund der Testresultate ihre Kundschaft über den zu hohen Koffeingehalt der «Snowman»-Energydrinks informiert. Die Firma schreibt SRF Investigativ, sie habe sich darauf verlassen, dass ihr Lieferant nur gesetzeskonforme Ware liefere. Sie habe die Drinks umgehend aus dem Sortiment entfernt.
Alle Kunden, welche die Produkte gekauft haben, werden von uns kontaktiert.
Der Onlineshop Fastandgo nahm die «Monster»-Energydrinks aus seinem Sortiment. Auf konkrete Fragen wollte der Getränkeshop nicht eingehen. Beerloversyou Burgdorf, der «Snowman»-Energydrinks verkauft, reagierte nicht.
Auch der Süsswarenladen Bestsweets in Schaffhausen liess konkrete schriftliche Fragen von SRF Investigativ unbeantwortet – und verkaufte bis zum Erscheinen dieses Artikels weiterhin Energydrinks, deren Koffeingehalt über dem Grenzwert liegt.
Keine Altersgrenze für Energydrinks
Anders als bei Alkohol oder Tabak gibt es in der Schweiz für koffeinhaltige Getränke keine Altersgrenze. Für Kinder und Jugendliche, die gewohnheitsmässig Koffein konsumieren, gelten drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht als sicher. Für ein 30 Kilogramm schweres Kind wäre das eine Tasse Kaffee am Tag.
Bund und Kantone müssen Kinder und Jugendliche besser schützen.
Die bunten Dosen in allen Geschmacksrichtungen sind nicht mehr aus dem Schweizer Markt wegzudenken. Der Walliser Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit forderte in der letzten Wintersession in einer Motion ein Mindestalter von 16 Jahren für den Konsum von Energydrinks.
Als Schulleiter beobachte er den steigenden Konsum unter Jugendlichen mit Sorge. Er fordert: «Bund und Kantone müssen Kinder und Jugendliche besser vor diesen gesundheitsschädlichen Getränken schützen.»