Den Stein ins Rollen brachte ein Hausbesitzer in der Stadt St. Gallen. Er störte sich an der Höhe der städtischen Gasgebühren. Diese machten in den Jahren 2022 und 2023 einen deutlichen Sprung nach oben. Es war die Zeit allgemein steigender Gaspreise.
Seiner Meinung nach schöpften die St. Galler Stadtwerke aber mehr ab, als zur Deckung ihrer Kosten notwendig gewesen wäre. Er klagte die Preiserhöhung ein. Mit Erfolg. Das St. Galler Verwaltungsgericht rügt in seinem Entscheid die städtische Praxis mehrfach.
Steuer statt Gebühr
In den fraglichen Jahren flossen laut Gericht 1.2 Millionen Franken aus den Gasgebühren in die Kasse der Stadt St. Gallen. Die Stadt konnte über den Betrag offenbar frei verfügen und auch Investitionen finanzieren, die nichts mit dem Gas- oder Energiebereich zu tun haben. Das Gericht sieht darin einen Verstoss gegen das Kostendeckungsprinzip.
«Die Stadt darf nicht mehr einnehmen, als es kostet», sagt Verwaltungsrichter Albert Brunner. «Es ist nicht kompatibel, wenn die Stadt systematisch Gewinn budgetiert und diesen wie Steuern für die Allgemeinheit verwendet», so sein Fazit.
So wie es die Stadtwerke praktizierten, handle es sich nicht mehr um eine Gebühr, sondern um eine versteckte Steuer. Und für eine solche fehle die gesetzliche Grundlage. «Die Stadt hat von dieser Regelung finanziell profitiert», sagt auch Desirée Klingler, Professorin für Verwaltungsrecht an der Universität St. Gallen.
Buchhaltung ungenügend
Damit aber nicht genug. Das St. Galler Verwaltungsgericht sieht bei den Gasgebühren auch Anhaltspunkte dafür, dass Einnahmen bei den Privathaushalten dazu benutzt wurden, Grosskunden einen günstigeren Tarif anbieten zu können.
Für Privathaushalte sind die Gastarife nicht verhandelbar. Faktisch ein Monopol. Anders bei den Grossabnehmern. Sie haben individuelle Verträge und Konditionen. Hier spielt der Wettbewerb unter den Anbietern. Was wie viel kostet, blieb für das Gericht weitestgehend unklar.
Diese beiden Geschäftsbereiche seien in der Buchhaltung nicht sauber getrennt. «Die Stadt konnte die entsprechende Kostenträgerrechnung bis jetzt nicht liefern», sagt Verwaltungsrichter Arthur Brunner.
Entscheid mit Signalwirkung
Das Gericht kommt zum Schluss: «Die erhobene Gebühr ist um die gesamte Höhe des Überschusses zu korrigieren.» Heisst: Der Kläger bekommt Geld zurück. Wer nicht geklagt hat, geht leer aus. Mit Bezahlung der Gasrechnung gilt diese als akzeptiert. Wie viele Kundinnen und Kunden allenfalls zu viel bezahlt haben, ist unklar.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Stadt St. Gallen hat zum Urteil bislang keine Stellung bezogen und überlegt sich einen Weiterzug.
Offen bleibt vorderhand auch, ob und wie die städtische Politik auf das Urteil reagiert. Dem Parlament obliegt die Aufsicht, ob alles rechtskonform abläuft. Bislang gab die Rechnung von Stadt und Stadtwerken in diesem Punkt offenbar keinen Anlass für Kritik.
Für Verwaltungsprofessorin Desirée Klingler hat der Entscheid des Verwaltungsgerichts aber schon heute grosse Wirkung. Es setze klare Leitplanken für Gemeinden. «Andere Kantone und Gemeinden werden von diesem Urteil sicher Kenntnis nehmen und überprüfen, ob bei ihnen die Trennung der Kosten korrekt abgewickelt wird.»