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Zuviel verlangt fürs Gas Gericht rügt Stadt St. Gallen bei den Gebühren

Ein Kunde wehrte sich gegen höhere Gaspreise. Das Gericht kritisiert die geltende Praxis der Stadt St. Gallen massiv.

Den Stein ins Rollen brachte ein Hausbesitzer in der Stadt St. Gallen. Er störte sich an der Höhe der städtischen Gasgebühren. Diese machten in den Jahren 2022 und 2023 einen deutlichen Sprung nach oben. Es war die Zeit allgemein steigender Gaspreise.

Nahaufnahme eines Gaszählers an einer Wand.
Legende: Die Stadt St. Gallen erhöhte die Gaspreise für Privathaushalte 2022 in zwei Schritten um mehr als sieben Rappen pro Kilowattstunde. Keystone/Christian Beutler

Seiner Meinung nach schöpften die St. Galler Stadtwerke aber mehr ab, als zur Deckung ihrer Kosten notwendig gewesen wäre. Er klagte die Preiserhöhung ein. Mit Erfolg. Das St. Galler Verwaltungsgericht rügt in seinem Entscheid die städtische Praxis mehrfach.

Steuer statt Gebühr

In den fraglichen Jahren flossen laut Gericht 1.2 Millionen Franken aus den Gasgebühren in die Kasse der Stadt St. Gallen. Die Stadt konnte über den Betrag offenbar frei verfügen und auch Investitionen finanzieren, die nichts mit dem Gas- oder Energiebereich zu tun haben. Das Gericht sieht darin einen Verstoss gegen das Kostendeckungsprinzip.

«Die Stadt darf nicht mehr einnehmen, als es kostet», sagt Verwaltungsrichter Albert Brunner. «Es ist nicht kompatibel, wenn die Stadt systematisch Gewinn budgetiert und diesen wie Steuern für die Allgemeinheit verwendet», so sein Fazit.

Person mit Brille und Bart hält ein Mikrofon mit SRF-Logo.
Legende: Die Stadt habe Gewinne aus den Gasgebühren regelmässig budgetiert, sagt Verwaltungsrichter Arthur Brunner. SRF/Reto Hanimann

So wie es die Stadtwerke praktizierten, handle es sich nicht mehr um eine Gebühr, sondern um eine versteckte Steuer. Und für eine solche fehle die gesetzliche Grundlage. «Die Stadt hat von dieser Regelung finanziell profitiert», sagt auch Desirée Klingler, Professorin für Verwaltungsrecht an der Universität St. Gallen.

Buchhaltung ungenügend

Damit aber nicht genug. Das St. Galler Verwaltungsgericht sieht bei den Gasgebühren auch Anhaltspunkte dafür, dass Einnahmen bei den Privathaushalten dazu benutzt wurden, Grosskunden einen günstigeren Tarif anbieten zu können.

Für Privathaushalte sind die Gastarife nicht verhandelbar. Faktisch ein Monopol. Anders bei den Grossabnehmern. Sie haben individuelle Verträge und Konditionen. Hier spielt der Wettbewerb unter den Anbietern. Was wie viel kostet, blieb für das Gericht weitestgehend unklar.

Grosser Gasspeicher, teils von Bäumen verdeckt, mit Beschriftung.
Legende: Die Menge machts: Grosskunden und Privathaushalte werden bei den Gasgebühren unterschiedlich behandelt. Keystone/Alexandra Wey

Diese beiden Geschäftsbereiche seien in der Buchhaltung nicht sauber getrennt. «Die Stadt konnte die entsprechende Kostenträgerrechnung bis jetzt nicht liefern», sagt Verwaltungsrichter Arthur Brunner.

Entscheid mit Signalwirkung

Das Gericht kommt zum Schluss: «Die erhobene Gebühr ist um die gesamte Höhe des Überschusses zu korrigieren.» Heisst: Der Kläger bekommt Geld zurück. Wer nicht geklagt hat, geht leer aus. Mit Bezahlung der Gasrechnung gilt diese als akzeptiert. Wie viele Kundinnen und Kunden allenfalls zu viel bezahlt haben, ist unklar.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Stadt St. Gallen hat zum Urteil bislang keine Stellung bezogen und überlegt sich einen Weiterzug.

Offen bleibt vorderhand auch, ob und wie die städtische Politik auf das Urteil reagiert. Dem Parlament obliegt die Aufsicht, ob alles rechtskonform abläuft. Bislang gab die Rechnung von Stadt und Stadtwerken in diesem Punkt offenbar keinen Anlass für Kritik.

Frau stützt ihr Gesicht mit der Hand und schaut nachdenklich zur Seite.
Legende: Für Professorin Klingler liegt ein strukturelles Problem vor: Stadtwerke hätten oftmals eine Monopolstellung. SRF

Für Verwaltungsprofessorin Desirée Klingler hat der Entscheid des Verwaltungsgerichts aber schon heute grosse Wirkung. Es setze klare Leitplanken für Gemeinden. «Andere Kantone und Gemeinden werden von diesem Urteil sicher Kenntnis nehmen und überprüfen, ob bei ihnen die Trennung der Kosten korrekt abgewickelt wird.»

Schweiz Aktuell, 11.6.2026, 19 Uhr ; 

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