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Zuwanderung Die «10-Millionen-Initiative» soll ohne Gegenvorschlag vors Volk

  • Die SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» soll ohne Gegenvorschlag an die Urne kommen.
  • Die zuständige Kommission des Ständerats sagt Nein zur Initiative und will das Anliegen auch nicht mit einer Zuwanderungsabgabe oder einer Schutzklausel in der Verfassung aufnehmen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) sprach sich mit klarem Mehr gegen verschiedene Gegenvorschläge aus, wie die Parlamentsdienste schrieben.

Protestwand mit Aufschrift 'Keine 10-Millionen-Schweiz', 114'600 Unterschriften.
Legende: Die SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» soll ohne Gegenvorschlag den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Keystone / ANTHONY ANEX

Geprüft wurde zum einen eine verfassungsrechtliche Schutzklausel. Diskutiert wurde aber auch über eine Zuwanderungsabgabe und über die Möglichkeit, über die Kündigung der Personenfreizügigkeit separat abzustimmen. Doch die Mehrheit sah in einem direkten Gegenvorschlag keinen Mehrwert, und sie befürchtete ein falsches Signal. Der Zuwanderung und dem Bevölkerungswachstum müsse anders begegnet werden.

Es wäre ein grosser politischer Fehler, die Stimmung in der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen.
Autor: Philipp Matthias Bregy Parteipräsident Die Mitte

Für einen Gegenvorschlag hatte sich die Mitte-Partei starkgemacht. Sie sehe die SVP-Initiative als potenziell mehrheitsfähig an, sagte Parteipräsident Philipp Matthias Bregy in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen. «Es wäre ein grosser politischer Fehler, die Stimmung in der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen.»

Bilateralen Weg nicht gefährden

Die Initiative empfiehlt die 13-köpfige SPK-S zur Ablehnung, mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit wolle den bilateralen Weg nicht gefährden, hiess es in der Mitteilung. Hinzu komme der Fachkräftemangel und die Tatsache, dass die Erwerbsbevölkerung im Inland schrumpfe.

Das will die SVP-Initiative

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Die SVP verlangt mit ihrer Initiative eine «nachhaltige Bevölkerungsentwicklung». Demnach soll die Einwohnerzahl der Schweiz 2050 zehn Millionen nicht überschreiten dürfen. Leben schon zuvor 9.5 Millionen Menschen im Land, müssen Bundesrat und Parlament handeln.

Etwa dürften vorläufig Aufgenommene keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und nicht mehr eingebürgert werden. Der Nachzug von Familien würde eingeschränkt. Internationale Abkommen, die zu einem Bevölkerungswachstum führen, müssten mit Blick auf eine Ausnahmeklausel neu ausgehandelt werden. Genügt alles nicht, müsste als letzte Massnahme das EU-Freizügigkeitsabkommen gekündigt werden.

Der Nationalrat empfiehlt die Initiative ebenfalls zur Ablehnung. Einen von der Mitte-Fraktion eingebrachten direkten Gegenvorschlag wollte er in der Herbstsession ebenfalls nicht. Dieser alternative Verfassungsartikel nannte als Zielgrösse ebenfalls zehn Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Sobald die Einwohnerzahl 9.5 Millionen überschreitet, hätte der Bundesrat handeln müssen. Als letztes Mittel wollte die Mitte Verhandlungen mit der EU über eine nachhaltige Steuerung der Zuwanderung verlangen.

Bundesrat schlägt Massnahmen vor

Der Bundesrat seinerseits will mit Massnahmen in den Bereichen Wohnen, Asyl und Arbeitsmarkt Folgen der Zuwanderung abfedern. Justizminister Beat Jans sagte dazu in der Nationalratsdebatte, das neue EU-Vertragspaket sei das Gegenprojekt zur Initiative. Mit der darin enthaltenen Schutzklausel könne die Zuwanderung aus der EU eingeschränkt werden, ohne den bilateralen Weg infrage zu stellen.

In der kommenden Wintersession kann der Ständerat über die Initiative entscheiden.

SRF 4 News, 4.11.2025, 15 Uhr ; 

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