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Umstrittene Koran-Verteilung Nachrichtendienst stützt Haltung der Zürcher Sicherheitsdirektion

Standaktionen der Aktivisten der Aktion «Lies!» dürfen verboten werden, sagt der Nachrichtendienst des Bundes.

Der Nachrichtendienst des Bundes unterstützt die Bemühungen, Koran-Verteilaktionen von «Lies!»-Aktivisten zu unterbinden. Das geht aus einem Schreiben des Geheimdienst-Chefs Markus Seiler hervor, das die «Neue Zürcher Zeitung» heute publik gemacht hat. Das Schreiben sei an die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die Polizeikommandanten der Kantone gerichtet.

Unterstützung durch das Bundesamt für Justiz

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB stütze sich dabei auf eine Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz, schreibt die NZZ. Dieses zeige sich zuversichtlich, dass die Verweigerung einer Bewilligung für eine Standaktion von «Lies!» einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

Die Haltung des NDB stärkt dem Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr den Rücken. Gestützt auf ein Rechtsgutachten, hatte dieser schon Anfang Mai den Gemeinden empfohlen, solche Koran-Verteilaktionen nicht zu bewilligen. Die Organisation «Lies!» zu verbieten, wie das von Mario Fehr gefordert wurde, dürfte nach der Einschätzung Bundamtes für Justiz und des NDB aber schwierig sein.

Eine andere Haltung hatte bisher Richard Wolff, der Sicherheitsvorstand der Stadt Zürich, vertreten. Unter Verweis auf den Schutz der Grundrechte und der Religionsfreiheit hatte Wolff im Juni noch eine solche Verteilaktion bewilligt. Die Aktivisten sagten die Aktion dann von sich aus ab.

Wolff wollte zur Einschätzung des Bundesamtes für Justiz noch nicht Stellung nehmen, weil noch eine Anfrage aus dem Gemeinderat zum Thema hängig ist. Erfreut zeigt sich Urs Grob, der Sprecher der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, über die Schützenhilfe aus Bern: «Damit sei klar, dass sich die Standaktionen polizeilich unterbinden lassen.» Das gelte auch für allfällige Nachfolge-Organisationen der Aktion «Lies!».

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