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Wildschwein-Jagd Jetzt schiessen auch Aargauer Jäger mit Nachtsichtgeräten

Ab dem Jahr 2019 dürfen sich Jäger im Aargau eigene Nachtzielgeräte anschaffen. Dafür braucht es aber eine Bewilligung.

Der Kanton Aargau ist neben dem Tessin einer der Kantone mit der grössten Wildschwein-Population in der Schweiz. Die Wildschweine wüten auf Feldern von Bauern und sind sehr schwierig zu jagen. Nachtzielgeräte sollen nun die Jagd in der Nacht erleichtern.

Nachtzielgerät

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Nachtzielgeräte sind Vorsätze, welche auf ein Gewehr montiert werden können. Diese enthalten ein Nachtsichtgerät. Damit kann ein Jäger durch das Zielfernrohr nachts die Umgebung besser erkennen - ähnlich gut wie bei Tageslicht.

Die Jagd mit Nachtzielgeräten ist gesetzlich nicht erlaubt. Ausnahmen können jedoch gemacht werden, wenn besonders grosse Schäden durch Wildtiere entstehen. Diese Ausnahme liegt im Kanton Aargau vor, wo jährlich rund eine halbe Million Franken Schaden durch Wildschweine entsteht.

EIn Aufsatz, welcher auf das Zielrohr des Gewehres aufgebaut werden kann - Nachtzielgerät.
Legende: Ein Nachtzielgerät, welches Aargauer Jäger aktuell beim Kanton ausleihen können. ZVG/Sektion Jagd Kanton Aargau

Eigene Geräte für die Jäger

Bisher hat der Kanton Aargau den Jägern acht Geräte zur Verfügung gestellt, welche sie ausleihen konnten. Dies führt aber zu grossem administrativem Aufwand, denn die Geräte sind sehr begehrt. Ab der neuen Pachtperiode mit Beginn Anfang 2019, können Jäger nun auch eigene Nachtzielgeräte anschaffen.

Dafür brauchen sie einerseits eine jagdrechtliche Bewilligung des Kantons und anderseits eine waffenrechtliche Bewilligung der Polizei. Die Geräte müssen selbst finanziert werden und kosten zwischen 3000 und 4000 Franken.

Die ethische Frage

Obwohl die Wildschwein-Population gross ist, sieht man die Tiere am Tag nur selten. Wegen der Jagd und den vielen Waldbesuchern sind die Wildschweine komplett nachtaktiv geworden. Sie jetzt zusätzlich in der Nacht zu stören sei bedenklich, so Rainer Klöti, Präsident des Jagdverbandes Jagd Aargau: «Tiere haben auch ein Recht auf Ruhe und auf Orte, wo sie nicht immer unter Druck sind». Für eine effiziente Jagd müssten die Tiere auch Rückzugsgebiete haben, meint Klöti weiter.

Wildschwein.
Legende: Wildschweine werden in der Nacht gejagt. Colourbox

Die Jagdgesellschaft haftet für Schäden

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Jagdgesellschaften den Wildtierbestand regulieren: «Wir haben den Auftrag, die Schäden auf ein ertragbares Mass zu reduzieren», so Rainer Klöti. Ein Viertel des Pachtzinses, den die Jäger für das Jagdgebiet bezahlen, wird für die Abgeltung von Schäden durch Wildtiere verwendet. Was darüber hinausgehe, werde vom Kanton übernommen, erklärt Erwin Osterwalder, Fachspezialist für Jagd beim Kanton Aargau.

Die Haftung sei aber nicht das Problem: «Der Hauptdruck ist, dass wir zusammen mit dem Forst und den Bauern für ein Gleichgewicht der Wildbestände sorgen können», so Rainer Klöti vom Jagdverband Aargau.

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