Bundesrat, UBS, Expertinnen und Experten werfen bei der künftigen UBS-Regulierung mit Fachbegriffen um sich. Wir versuchen, die Änderungen der Regulierung verständlich darzustellen.
Es ist wichtig, zwischen der UBS-Bilanz und den regulatorischen Anforderungen, die das Gesetz vorschreibt, zu unterscheiden.
Was ist Eigenkapital? Das Eigenkapital beschreibt alle finanziellen Mittel, die den Eigentümern und Eigentümerinnen, also den Aktionären der UBS, gehören. Ausserdem zählen zurückbehaltene Gewinne der Bank dazu, also etwa Kapital, das in der Vergangenheit nicht in Form von Dividenden ausgeschüttet wurde. Es wird in der Bankbilanz aufgeführt.
Warum verlangt der Bundesrat von der UBS mehr Eigenkapital? In seiner Analyse zur Credit Suisse kommt er zum Schluss, dass die regulatorischen Anforderungen an das harte Kernkapital (CET1) ungenügend waren und die CS sich deshalb nicht mehr aus eigener Kraft retten konnte. Nun will er die Risiken für die UBS selbst, aber auch für den Staat, die Steuerzahlenden und die Schweizer Volkswirtschaft vermindern.
Welche Rolle spielen die ausländischen Tochtergesellschaften der UBS? Das Schweizer Stammhaus der UBS weist seine ausländischen Tochtergesellschaften als Beteiligungen (Vermögenswerte) in seiner Bilanz aus. Diese Tochtergesellschaften muss es nach aktuellem Gesetz nur mit 45 Prozent hartem Kernkapital (CET1) beim Stammhaus unterlegen. Angenommen, eine Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft verliert 10 Mrd. US-Dollar an Wert, dann wären 4.5 Mrd. US-Dollar durch das Eigenkapital des Stammhauses gedeckt, aber es entstünde eine Lücke von 5.5 Mrd. Dollar. Probleme im Ausland würden also auch die Bank in der Schweiz unmittelbar belasten. Deshalb will der Bundesrat, dass die UBS ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften zukünftig vollständig, also zu 100 Prozent, mit Eigenkapital unterlegt. Diese Eigenkapitalerhöhung würde das regulatorische harte Kernkapital (CET1) stärken.
Welche Rolle spielt die UBS-Software? Wie andere Vermögenswerte muss die UBS auch ihre Software zu einem gewissen Anteil (risikogewichtet) mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen. Es bleibt das Risiko, dass die Software im Krisenfall nicht verkauft werden kann und damit mehr Wert verliert, als die Bank für diesen Fall unterlegt hat. Es entstünde eine Lücke, die das harte Kernkapital (CET1) belastet. Um dieses Risiko zu minimieren, gibt der Bundesrat vor, dass die Software künftig nach drei Jahren komplett abgeschrieben sein muss. Damit ist ihr Wert null, und das Risiko besteht nicht mehr.
Was bedeutet das für die UBS? Unter dem Strich müsste die UBS gemäss der angedachten Regulierung künftig mehr Eigenkapital halten als bisher. Stand heute fehlen laut Berechnungen des Bundes 9 Mrd. US-Dollar. Die UBS müsste dieses Kapital neu aufbauen, indem sie etwa neue Aktien ausgibt oder Dividendenzahlungen kürzt. Oder aber sie könnte ihr Auslandsgeschäft reduzieren und damit den Bedarf an zusätzlichem Eigenkapital.