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Wegweisender Entscheid Darf man Pflanzen patentieren?

  • Am Donnerstag will das europäische Patentamt darüber entscheiden, ob konventionelle Pflanzen-Züchtungen patentiert werden dürfen.
  • Das wird bereits heute gemacht – stösst aber auf grossen Widerstand.
  • Die Agrarunternehmen sehen ihre Züchtungen als Erfindungen und wollen deshalb den Patentschutz.

Es ist ein Entscheid von grosser Tragweite – und zwar für ganz Europa. Im Kern geht es darum, ob Agrarfirmen die Eigenschaften von neugezüchteten Pflanzen exklusiv für sich nutzen dürfen oder ob Pflanzen ein Allgemeingut sind. Das kann beispielsweise eine Tomatensorte sein, die sich besonders gut für Ketchup eignet.

Wichtig ist dabei, dass diese Tomatensorte durch das natürliche Kreuzen von verschiedenen Arten zustande gekommen ist und nicht durch Gentechnologie. Seit 2015 können Unternehmen neue Pflanzen patentieren lassen. Doch mit jedem Patent, das das europäische Patentamt seither gewährt hat, ist die Kritik grösser geworden.

Die Macht der Agrarkonzerne

Gross ist auch die Liste der Kritiker: Dutzende Nichtregierungsorganisationen, hunderttausende kritische Bürger aus ganz Europa, aber auch das EU-Parlament und die EU-Kommission sind gegen diese Praxis. Ebenso zahlreiche Staaten, darunter auch die Schweiz. Sie alle fordern, dass Pflanzen ein Allgemeingut bleiben.

Auf der anderen Seite sind die grossen Agrarkonzerne wie Syngenta, Bayer oder Monsato. Sie haben mit ihren Produkten ein grosses Gewicht. Gemüseproduzenten kommen nur schwer an ihnen vorbei.

Die Agrarunternehmen stellen sich auf den Standpunkt, dass eine Neuzüchtung auch eine Erfindung sei und deshalb ein Patent verdiene. Dabei kommt ihnen entgegen, dass das Gesetz für solche Patente einen gewissen Spielraum offen lässt. Diesen zu klären, hat sich das europäische Patentamt nun als Aufgabe gegeben.

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