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Wirtschaft Einer von drei Schweizern erfasst seine Arbeitszeit nicht

Das eidgenössische Arbeitsgesetz schreibt den meisten Erwerbstätigen vor, ihre Arbeitszeit zu dokumentieren. Doch wie eine Umfrage zeigt, halten sich etliche Schweizer nicht daran. Der Arbeitnehmerverband Angestellte Schweiz ist alarmiert und nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht.

Die geleistete Arbeitszeit muss erfasst werden. Das sieht das Schweizer Arbeitsgesetz für die meisten Erwerbstätigen vor. In Realität – dies zeigt eine Umfrage im Auftrag des Arbeitnehmerverbandes Angestellte Schweiz – schreiben aber nur rund zwei Drittel der Erwerbstätigen ihre Arbeitszeit auf. Ein Drittel verzichtet darauf.

Fast sechzig Prozent können die Arbeitszeiten nicht einhalten

57 Prozent der Befragten gaben an, die vorgegebenen Arbeitszeiten nicht einhalten zu können. 85 Prozent der Befragten befürworten aber die gesetzliche Vorschrift zur Erfassung der Arbeitszeiten. Befragt wurden 1003 Personen, die in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind.

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Legende: 85 Prozent der Befragten erachten die gesetzliche Vorschrift zur Arbeitszeiterfassung als sinnvoll. Keystone

Die Vorteile der Arbeitszeiterfassung werden etwa im klaren Beleg der geleisteten Arbeitszeit, der Grundlage zum Kompensieren von Mehrstunden sowie der Selbstkontrolle gesehen. Als Nachteile werden zu viel Kontrolle, das Absitzen der Arbeitszeit und ein zu grosser Aufwand genannt, wie der Verband Angestellte Schweiz mitteilt.

Die Arbeitgeber müssten nun dafür sorgen, dass die geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird. Kontrolldefizite wie bis anhin seien nicht tolerierbar.

Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung sind gelockert worden

Der Bundesrat hatte die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung vor Kurzem gelockert. Bislang war die Arbeitszeiterfassung für alle Erwerbstätigen ausser Topmanager obligatorisch. Ab kommendem Jahr können darauf auch Angestellte verzichten, die jährlich brutto mehr als 120'000 Franken verdienen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber bestimmen können. Voraussetzung ist, dass dies in einem Gesamtarbeitsvertrag so vorgesehen ist.

Eine Lockerung ist auch für weniger gut verdienende Angestellte vorgesehen: Wer seine Arbeitszeiten zu mindestens 25 Prozent selber bestimmen kann, muss künftig nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Arbeitsbeginn und -ende muss er nicht mehr erfassen.

Thema im Ständerat

Das Thema Arbeitszeiterfassung dürfte die Schweizer Wirtschaft aber weiterhin beschäftigen: Während die Arbeitgeber eine weitere Lockerung der Vorgaben anstreben, kämpfen die Gewerkschaften dagegen. Einen weiteren politischen Vorstoss zum Thema plant die Wirtschaftskommission des Ständerates.

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