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Wirtschaft Ende der Steueroase: Der zweite Anlauf der Schweiz

Auf Druck von G20 und OECD willigte die Schweiz 2009 ein, Steuerdaten auszutauschen und das Bankgeheimnis für ausländische Kunden aufzuheben. Doch bei der Umsetzung hapert es laut OECD gewaltig. Bei einer ersten Prüfung fiel die Schweiz durch. Im Februar urteilt die OECD, ob sie nun bestanden hat.

Die OECD erlässt nicht nur Regeln und Standards, nach denen alle Länder in Steuerbelangen Informationen austauschen sollen. Sie überprüft auch, ob jedes Land diese Vorgaben tatsächlich einhält. Die Organisation mit Sitz in Paris spurt seit 2009 den Weg vor, an dessen Ende der Automatische Informationsaustausch wartet.

Schweiz: Automatischer Informationsaustausch ab 2018

Soweit ist es frühestens 2017. Dann werden rund 40 Länder auf Basis des OECD-Standards CRS (Common Reporting Standard) automatisch Steuerdaten austauschen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, den Standard ab 2018 umzusetzen.

Bis dahin werden auf Basis des derzeit geltenden Standards Steuerdaten auf Anfrage ausgetauscht. Doch auch hier hinkt die Schweiz nach Ansicht der OECD hinterher. Die Folge: Bei der letztmaligen Länderprüfung, der sogenannten Peer Review, liess die OECD die Schweiz kurzerhand durchfallen.

Zu langsam, zu wenig – unzureichend

Die OECD bemängelte unter anderem, dass die Schweiz zu diesem Zeitpunkt zu wenige Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) an den geltenden Standard angepasst hatte. Diese DBA sind die rechtliche Voraussetzung für den Austausch von Steuerdaten. Der zuständige Steuerchef der OECD, Pascal Saint-Amans, kritisiert gegenüber ECO das seiner Meinung nach störrische Verhalten der Schweiz: «Die Schweiz hat viel politisches Kapital verspielt, weil sie derart auf ihrem Standpunkt verharrte.»

Video
Pascal Saint-Amans über die Schweiz
Aus ECO vom 17.11.2014.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 9 Sekunden.

Seitdem hat die OECD viel Druck und die Schweiz wohl oder übel vorwärts gemacht. Laut dem zuständigen Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF seien derzeit 49 von 90 DBA überarbeitet und unterzeichnet, 38 davon seien in Kraft. Bis zum Prüftermin im Februar sollen weitere DBA folgen.

Berechtigte Hoffnung

Hinzu kommen weitere gesetzliche Anpassungen, dank derer die Schweiz hofft, die OECD-Prüfung im Februar zu bestehen. Die Hoffnung ist offenbar berechtigt. «Die Schweiz bewegt sich, und zwar sehr schnell. (…) Wir sind zuversichtlich, dass die Überprüfung positiv sein wird», sagt OECD-Direktor Pascal Saint-Amans.

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