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Gesetzesänderung ab 2026 Krankenkassen geben Tipps für Prävention und günstige Leistungen

Krankenkassen sollen den Versicherten künftig individuelle Empfehlungen abgeben können: für günstigere Medikamente oder präventive Massnahmen. Die Idee: Informierte Patienten erhalten bessere Behandlungen und verursachen weniger Kosten. Kritiker haben Datenschutzbedenken.

Der Arzt diagnostiziert, behandelt und verschreibt – die Krankenkasse prüft die Rechnung und bezahlt. Diese Arbeitsteilung soll aufgebrochen werden, eine Änderung im Gesetz machts möglich. Demnach dürfen die Krankenkassen ab Juli 2026 Abrechnungsdaten nutzen, um persönliche Empfehlungen auszusprechen. Erste Erfahrungen sind vielversprechend, wie zwei Beispiele zeigen.

Mehr Vorsorge für chronisch Kranke – Beispiel Diabetes

Die Krankenkasse sieht aufgrund der Medikamentenrechnungen, ob jemand an Diabetes leidet. Bei Betroffenen kommt es im Laufe der Zeit oft zu Begleiterkrankungen, die Augen oder Füsse betreffen. Neu könnte die Krankenkasse eine Diabetikerin regelmässig daran erinnern, zum Augenarzt oder zur Podologin zu gehen. So werden Probleme frühzeitig erkannt und aufwendige Eingriffe möglichst vermieden.

Eine Verkäuferin reicht einer Kundin die Krankenversicherungskarte.
Legende: Sparpotenzial nicht ausgeschöpft: Viele Leute wissen nicht, dass es für teure Medikamente oft diverse günstige Generika gibt. Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker – Beispiel Generika

Die Forschungsstelle der Krankenkasse CSS hat einen Versuch mit Zehntausenden Versicherten ausgewertet: Personen, die Originalmedikamente in Rechnung gestellt hatten, für die es verschiedene Nachahmerpräparate gab, erhielten einen Brief: mit einer Liste der günstigeren Generika und dem Vorschlag, dies mit der Ärztin oder dem Apotheker zu besprechen. Die Angeschriebenen nutzten daraufhin viel häufiger Generika. Der Anteil sei um 30 Prozent gestiegen, sagt Forschungsleiter Christian Schmid, die CSS habe so jedes Jahr gegen drei Mio. Franken einsparen können.

Auch wenn das nur ein Bruchteil der gesamten Medikamentenkosten in der Grundversicherung ist: Weniger Ausgaben heisst tiefere Kosten heisst im Endeffekt tiefere Prämien.

Informierte Versicherte treffen bessere Entscheidungen

Gesundheitsökonom Schmid erhofft sich jedoch mehr. Es gehe ihm darum, die Informationsasymmetrie zwischen Arzt und Patient auszugleichen. Die Krankenkasse hat mitunter mehr Informationen als der einzelne Arzt. Sie kennt zwar keine genauen Diagnosen oder Verschreibungen, aber sie sieht, was wo abgerechnet wurde. Sie hat die Übersicht über sämtliche Behandlungen über einen langen Zeitraum. Diese Daten sollten gezielt und als Ergänzung genutzt werden, findet er.

Die Angst vor dem gläsernen Patienten

Felix Wettstein von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO ist nur teilweise einverstanden: Wenn es darum gehe, Doppelspurigkeiten oder Mehrfachbehandlungen zu vermeiden, sehe er in der neuen Regelung eine Chance. Gleichzeitig befürchtet er eine Aufweichung des Datenschutzes zuungunsten der Versicherten. Seine Forderung: Die Krankenkasse müsse die Zustimmung der Versicherten regelmässig einholen. Ausserdem dürften Daten der Grundversicherung nicht genutzt werden, um Zusatzversicherungen anzupreisen. Heute ist das nicht erlaubt. Aber der Patientenschützer befürchtet, dass die strikte Trennung mit der neuen Regelung aufgeweicht werden könnte.

Wie Krankenkassen Daten der Versicherten nutzen

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Der Umgang innerhalb der Grundversicherung ist gesetzlich definiert. Persönlich zugeschnittene Empfehlungen auszusprechen, geht bislang nicht. Kollektive Ansprache via Mailing oder Newsletter habe sich an alle Versicherten zu richten.

Hier greift nun der Gesetzgeber via Verordnung ein, als Teil des Kostendämpfungspakets 2. Damit können Versicherer die Daten ihrer Versicherten auswerten, um diese individuell zu beraten. Die Versicherer müssen über die Freiwilligkeit informieren. Die Versicherten müssen aktiv werden, wenn sie die Empfehlungen nicht erhalten möchten.

Die Änderung tritt voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Gesetzesänderung betrifft einen einzigen Gesetzesartikel. Der Spielraum, den die Krankenkassen dadurch erhalten, ist eng begrenzt. Viel dürfte letzten Endes davon abhängen, wie die Versicherer die neuen Möglichkeiten nutzen und ob die Massnahmen langfristig etwas zur Dämpfung des Kostenanstiegs beitragen.

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Rendez-vous, 8.12.2025, 12:30 Uhr;brus

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