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Kreditvergaben Bundesanwaltschaft: Anklage wegen Geldwäscherei bei Credit Suisse

  • Eine Mitarbeiterin der Credit Suisse ist wegen Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen in der Höhe von total über zwei Milliarden US-Dollar angeklagt worden.
  • Der CS und dem Nachfolgeunternehmen UBS wird vorgeworfen, die Straftat nicht verhindert zu haben.
  • Die Bundesanwaltschaft (BA) kritisiert laut Mitteilung in diesem Zusammenhang organisatorische Mängel
  • Eine UBS-Sprecherin erklärt: «Wir weisen die Schlussfolgerungen der Bundesanwaltschaft entschieden zurück und werden unsere Position mit Nachdruck verteidigen.»
Die Credit Suisse
Legende: REUTERS/Denis Balibouse/File

Die Kreditvergaben durch die Credit-Suisse-Finanzgruppe wurden 2013 mit drei mosambikanischen Staatsfirmen getätigt. 2016 wurden sie als sogenannter «Mosambik-Schuldenskandal» bekannt.

Erstes Strafverfahren 2020 eröffnet

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2020 eröffnete die BA ein erstes Strafverfahren in diesem Zusammenhang, das sie zurzeit gegen zwei natürliche Personen wegen des Verdachts der Geldwäscherei und des Verdachts der Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger führe.

Aufgrund von Erkenntnissen aus diesem ersten Strafverfahren eröffnete die BA 2023 eine zweite Strafuntersuchung, die sie nun mit der Einreichung der Anklageschrift vom 25. November 2025 abgeschlossen habe, wie es weiter heisst.

Gelder mutmasslich durch Straftaten erlangt

Im Zentrum der Anklage stehe eine Geschäftsbeziehung zwischen der CS und einer ausländischen Gesellschaft, die vorgeblich in der Unternehmensberatung und Vermögensverwaltung tätig und mutmasslich in die Vorgänge um den «Mosambik-Schuldenskandal» involviert war, so die BA weiter.

Auf Konten der Gesellschaft bei der CS in der Schweiz gingen im Frühjahr 2016 Gelder in Höhe von rund 7.86 Millionen US-Dollar ein, überwiesen vom Wirtschafts- und Finanzministerium von Mosambik.

Die aus Mosambik bei der CS eingegangenen Gelder stammten verdachtsweise aus einer zwischen der Kontoinhaberin und mosambikanischen Staatsunternehmen vereinbarten und staatlich garantierten sogenannten «Running Fee», ausbezahlt für angebliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit den erwähnten Kreditgeschäften.

Gemäss Anklage wurden die aus Mosambik eingegangenen Gelder – die «Running Fee» – durch Straftaten in Mosambik erlangt bzw. begünstigt, insbesondere durch Korruption in Form einer Bestechung mosambikanischer Amtsträger und ungetreue Amtsführung in Mosambik.

Mitarbeiterin wohl federführend bei Abklärungen

Kurze Zeit nach Eingang der Gutschrift leitete die Kontoinhaberin 7 Millionen US-Dollar der eingegangenen Gelder auf Konten in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiter. Aufgrund dieser Bewegung leitete die CS laut der BA Abklärungen zur genannten Geschäftsbeziehung ein. Die angeklagte Compliance-Mitarbeiterin der CS war mutmasslich federführend bei der Durchführung dieser Abklärungen.

Obwohl ihr laut Anklageschrift zahlreiche Anhaltspunkte auf eine möglicherweise verbrecherische Herkunft der aus Mosambik eingegangenen Gelder vorlagen, soll die Compliance-Mitarbeiterin der Geschäftsleitung der CS und der Credit Suisse Group empfohlen haben, keine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten, sondern die Geschäftsbeziehung zu saldieren.

Im Zuge der Saldierung flossen im Herbst 2016 die zu jenem Zeitpunkt bei der CS verbliebenen, ursprünglich aus mutmasslichen Straftaten in Mosambik stammenden Gelder von rund 609'000 US-Dollar und 28'000 Franken auf Konten im Ausland ab.

Der beschuldigten Mitarbeiterin wirft die BA vor, durch die Empfehlung zur Saldierung der Geschäftsbeziehung und durch unsorgfältiges Durchführen der ihr übertragenen Geldwäscherei-Untersuchung bewirkt bzw. zugelassen zu haben, dass die restlichen Gelder mutmasslich verbrecherischer Herkunft ins Ausland verschoben und so gewaschen wurden.

Die CS erstattete erst 2019 eine Geldwäscherei-Verdachtsmeldung an die MROS, nachdem das U.S. Departement of Justice (DOJ) ein in Zusammenhang mit den Mosambik-Kreditgeschäften geführtes Strafverfahren publik gemacht hatte.

SRF 4 News, 01.12.2025, 12 Uhr ; 

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