Für Überschuldete sind es sehr gute Nachrichten: Schon bald gibt es auch in der Schweiz das Recht auf eine zweite Chance, auf ein schuldenfreies Leben. Das Parlament hat heute beschlossen, ein neues Sanierungsverfahren einzuführen: Hoffnungslos verschuldete Personen müssen sich während dreier Jahre bemühen, möglichst viele Schulden abzuzahlen. Danach werden die restlichen Schulden gestrichen.
Legende:
Wer in der Schuldenspirale steckt, droht darin zu versinken. Doch es gibt Wege, wie man sich von der Last befreien kann – und Hilfe.
Keystone/Christof Schürpf
In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits seit Jahren solche Verfahren. In der Schweiz muss das Gesetz erst noch umgesetzt werden, das dauert noch mehrere Jahre. Das können Überschuldete bereits jetzt tun:
1. Hilfe holen
Rechnungsberge, Mahngebühren, Betreibungen bis hin zu Lohnpfändungen – für viele Betroffene ist es eine hoffnungslose Situation. Das lähmt, und die Rechnungen bleiben im Briefkasten. Wenn Sie überfordert sind, sollten Sie vor allem eines tun: möglichst rasch Hilfe holen, denn die meisten Verschuldeten gehen viel zu spät in die Schuldenberatung. Die gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen sind unabhängig vom Staat – also auch von den Betreibungs- und Konkursämtern. Die erste Beratung ist in der Regel kostenlos.
Alle Rechnungen öffnen, alle Schulden auflisten, denn nur wer seine Schulden überblickt, kann vermeiden, dass der Berg weiter wächst. Für viele Verschuldete ist es belastend, Rechnungen zu öffnen. Sie überlassen die Rechnungen dem Briefkasten. Das Problem dabei: Schulden vermehren sich wegen der Mahngebühren und allfälliger Zinsen selbst. Die Schuldenberatung verschafft sich einen Überblick, versucht dann, alle Gläubiger zu kontaktieren, und bittet diese, auf weitere Mahnungen und Betreibungen zu verzichten.
3. Budget erstellen
Um neue Verschuldung zu vermeiden, hilft ein Budget: Tragen Sie alle alltäglichen Ausgaben in das Budget ein: Wie viel geben Sie für Essen, Kleider, Gesundheit und Freizeit aus? Wie viel fix für Wohnen, Krankenkasse und Steuern? Vergleichen Sie die monatlichen Ausgaben mit den monatlichen Einnahmen. Beim Dachverband Budgetberatung finden Sie Beispielbudgets. Nur so lässt sich herausfinden, ob jemand überhaupt Geld hat, um Schulden abzuzahlen.
So optimieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben:
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Gibt es Spielraum im Budget? Viele Menschen in der Schweiz sind überversichert und haben laufende Abos, die sie kaum nutzen. Das gilt auch für Verschuldete. Hier gibt es zum Teil Spielraum bei den Ausgaben: kündigen, was nicht unbedingt notwendig ist. Das gilt auch für Kreditkarten- und Leasingverträge. Wo nötig nach günstigeren Alternativen suchen.
Rückzahlungen können und müssen zum Teil aufgeschoben werden. Dringende Forderungen wie Miete und Krankenkassenprämien müssen zuerst bezahlt werden, weil sonst eine Wohnungsnot droht oder teilweise die Krankenkasse nicht mehr gewechselt werden kann.
Allenfalls nach zusätzlichen Einkommensquellen suchen: Die meisten Verschuldeten haben bereits versucht, ihre Arbeitssituation zu verbessern. Sie finden aber keinen oder keinen besser bezahlten Job. Wenn sie ihre Existenz nicht aus eigener Kraft sichern können, stellt sich die Frage, ob sie Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen haben, zum Beispiel auf Krankenkassen-Prämienverbilligung. Es gibt aber auch Stiftungen und Hilfswerke, die bei Engpässen aushelfen. Eine Übersicht finden Sie hier.
4. Steuererklärung ausfüllen
Hoffnungslos Überschuldete füllen oft ihre Steuererklärung nicht mehr aus. Auch weil sie ihre Situation nicht mehr überblicken. Dann werden sie vom Steueramt «eingeschätzt». Das heisst, das Steueramt schätzt die finanziellen Verhältnisse. Diese Schätzungen fallen in der Regel deutlich höher aus, als das tatsächliche Einkommen und Vermögen der Person ist. Auch um die Person zu motivieren, die Steuererklärung im Folgejahr auszufüllen. Das heisst aber für Verschuldete, dass die Steuerschulden stärker wachsen als eigentlich gerechtfertigt. Darum: Steuererklärung ausfüllen.
5. Schuldensanierung
Für Verschuldete mit finanziellem Spielraum gibt es bereits heute Möglichkeiten, sich von den Schulden zu befreien. Das Problem ist, dass diese Verfahren kosten. Darum sind sie für hoffnungslos überschuldete Personen keine Option. Sie machen den grössten Teil der Verschuldeten aus. Für sie macht eine Beratung trotzdem Sinn, nicht nur, um ihre finanzielle Situation möglichst zu stabilisieren, sondern auch, um sie aufzuklären und sie psychisch zu begleiten. Denn bis es eine Schuldenbefreiung gibt, gibt es keine andere Möglichkeit, als mit den Schulden leben zu lernen.
Das ist heute schon möglich:
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1. Die einvernehmliche Lösung: private Schuldenbereinigung
Wer zwar noch über gewisse finanzielle Mittel verfügt, aber dringend eine Atempause braucht, für den kann die private einvernehmliche Schuldenbereinigung eine sinnvolle Variante sein. Das Gericht gewährt hier eine «Gnadenfrist» von bis zu sechs Monaten, in der Betreibungen gestoppt werden. Ein eingesetzter Sachwalter versucht in dieser Zeit, einen aussergerichtlichen Nachlassvertrag zu verhandeln, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. Der Vorteil: Die Kosten sind mit 800 bis 1500 Franken vergleichsweise tief.
2. Wenn Gläubiger mauern: der gerichtliche Nachlassvertrag
Sollte die Kooperationsbereitschaft der Gläubiger fehlen, bietet der gerichtliche Nachlassvertrag eine Alternative. Hier ist nicht die Zustimmung aller, sondern lediglich die Mehrheit der Gläubiger entscheidend. Allerdings hat diese Lösung ihren Preis: Das Verfahren ist komplex und für den Sachwalter äusserst aufwendig, was die Kosten rasch in den Bereich von mehreren tausend Franken treibt.
3. Der radikale Schnitt: der Privatkonkurs
Für jene, die sich zwar finanziell erholen werden, aber derzeit keine Einigung mit den Gläubigern erzielen können, kann ein Privatkonkurs die nötige Luft verschaffen. Nach einem Konkurs kann die Person erst wieder für die alten Schulden belangt werden, wenn sie zu neuem Vermögen gekommen ist. Ein wichtiger Schritt, der jedoch mit Gerichtsgebühren von bis zu 5000 Franken zu Buche schlägt.
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