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UBS-Eigenkapitalvorschriften «Eigenkapital ist die verlässlichste Form, um Verluste zu tragen»

Nach der CS-Übernahme ist die UBS für Schweizer Verhältnisse riesig. Der Bundesrat will die Eigenkapitalvorschriften verschärfen, die Grossbank warnt vor den Kosten. Hans Gersbach, Co-Direktor der Konjunktur­forschungs­stelle KOF der ETH Zürich, will beide Anliegen vereinen.

Hans Gersbach

Ökonom

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Hans Gersbach ist Co-Direktor der Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich. Er befasst sich mit der Ausgestaltung neuer ökonomischer und politischer Institutionen, die das langfristige Allgemeinwohl fördern. Seine Forschungsgebiete umfassen zudem Geldtheorie und Geldpolitik, Innovation und Wachstumsprozesse, epidemische Krankheiten, Fragen der Stabilität von Banken- und Finanzsystemen und allgemeine Gleichgewichtstheorie. Gersbach ist ordentlicher Professor am Departement für Management, Technologie und Ökonomie.

SRF News: Warum ist es so wichtig, dass ausländische Tochterfirmen der UBS mit 100 Prozent Eigenkapital unterlegt werden?

Hans Gersbach: Eigenkapital ist die verlässlichste Form, um Verluste zu tragen. Es ist der Puffer, der Vertrauen schafft. Der Fall der Credit Suisse hat gezeigt, was passiert, wenn dieses Kapital im Krisenfall im Ausland und damit nicht für die Stützung des Stammhauses in der Schweiz verfügbar ist. Wenn die Beteiligungen nicht vollständig unterlegt sind, wird dasselbe Eigenkapital im Stammhaus für zwei Zwecke gebraucht. Das kann das Stammhaus bei Verlusten rasch in Schwierigkeiten bringen.

Darum will der Bundesrat verschärfte Kapitalvorschriften

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Nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse 2023 forderte der Bundesrat, dass die UBS ihr Eigenkapital aufstockt. Ziel ist es, die Grossbank widerstandsfähiger zu machen und die finanzielle Stabilität des Schweizer Finanzplatzes zu stärken. Der Bundesrat fordert daher, ausländische Tochtergesellschaften zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital zu unterlegen. Die UBS wehrt sich gegen die Verschärfung der Kapitalvorschriften. CEO Sergio Ermotti und der Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher kritisieren, die UBS würde damit gegenüber der internationalen Konkurrenz benachteiligt.

Die UBS wehrt sich und warnt vor hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Sind diese Bedenken berechtigt?

Man muss die volkswirtschaftlichen Kosten im Auge behalten, etwa bei den Kreditzinsen für Schweizer Unternehmen, der Wertschöpfung oder bei den Finanzdienstleistungen für international operierende Unternehmen. Unsere Erwartung ist jedoch, dass diese Kosten bei einer schrittweisen Einführung über mehrere Jahre eher gering sind.

Ein optimales Design für AT1-Anleihen ist bis heute nicht gefunden. Daher sind diese Instrumente kein guter Ersatz für hartes Eigenkapital.

Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien schlagen nun als Kompromiss vor, AT1-Anleihen anzurechnen, die im Krisenfall abgeschrieben werden können. Eine gute Idee?

Es ist eine clevere Idee. Aber in der Praxis geraten diese Instrumente in verschiedene Schwierigkeiten. Erstens muss man den richtigen Zeitpunkt für die Auslösung (das heisst die Abschreibung der Anleihe) finden, und bei einer schnellen Krisendynamik kann das zu spät passieren. Zweitens kann die Auslösung eine Panikreaktion verursachen und die Krise sogar verschärfen. Und drittens, wie der Fall der Credit Suisse zeigt, kann es zu Rechtsunsicherheit und Klagewellen führen. Ein optimales Design für AT1-Anleihen ist bis heute nicht gefunden. Daher sind diese Instrumente kein guter Ersatz für hartes Eigenkapital.

Was sind AT-1-Anleihen?

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Bei den sogenannten AT-1-Anleihen handelt es sich um hoch verzinstes Kapital, das bei einer schweren Schieflage der Bank auf null abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden kann.

Die Additional-Tier-1-Instrumente wurden nach der Rettung der UBS 2008 geschaffen, um in einer Krisensituation Verluste einer Bank auffangen zu können – und um zu verhindern, dass der Staat in einer Bankenkrise wieder eingreifen muss. Entsprechend dem erhöhten Risiko erhalten die Inhaber von AT1-Bonds mehr Zins.

Gebäude mit Credit Suisse und UBS Schildern.
Legende: Nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse forderte der Bundesrat strengere Kapitalvorschriften für die UBS. KEYSTONE/Martial Trezzini

Die KOF schlägt einen anderen Weg vor: eine «Midterm Review». Was heisst das?

Man beginnt mit der schrittweisen Umsetzung der strengeren Regeln des Bundesrats über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren. 2031, in der Mitte dieses Zeitraums, führt man eine verbindliche Zwischenevaluation durch. Man schaut sich die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kreditvergabe, Finanzdienstleistungen für international tätige Unternehmen und die Wertschöpfung an.

Wenn man die Zwischenevaluation als festes Verfahren [...] in die Verordnung einbaut, schafft man Klarheit für alle Marktteilnehmer.

Und wenn die Befürchtungen der UBS doch eintreffen?

Sollte die Evaluation zeigen, dass sich die negativen Auswirkungen materialisieren, könnte der Bundesrat die Verordnung für die zweite Hälfte der Umsetzungsphase anpassen – etwa den Zeitraum verlängern oder andere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung prüfen.

Verschiebt man damit nicht einfach die Unsicherheit in die Zukunft?

Nein. Wenn man die Zwischenevaluation als festes Verfahren mit klaren Kriterien und Zuständigkeiten in die Verordnung einbaut, schafft man Klarheit für alle Marktteilnehmer. Man reagiert auf Fakten, anstatt die Diskussion zu verschieben. So trägt man den Bedenken Rechnung, ohne die präventiv notwendige Stärkung der Eigenmittel aufzugeben.

Das Gespräch führte Karoline Arn.

Tagesgespräch, 13.1.2026, 13 Uhr ; 

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