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Übernahme der Credit Suisse «Der Entscheid ist ein ziemliches Eigentor»

Es war ein Schlüsselelement der staatlich orchestrierten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS: Die Finanzmarktaufsicht hat damals 16.5 Milliarden Franken an sogenannten AT1-Anleihen für wertlos erklärt. Dies machte die Übernahme für die UBS deutlich schmackhafter. Tausende Besitzer dieser Papiere klagten und gestern gab ihnen das Bundesverwaltungsgericht recht. Diesen Entscheid kritisiert der Bankenregulierungsexperte Yvan Lengwiler von der Universität Basel.

Yvan Lengwiler

Ökonom und Bankenregulierungsexperte

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Prof. Dr. Yvan Lengwiler ist Professor für Nationalökonomie und befasst sich mit Fragen der Finanzmarktregulierung und der Geldpolitik.

SRF News: Hat die Finma bei den AT1-Anleihen der CS tatsächlich einen Fehler gemacht?

Yvan Lengwiler: Die AT1 sind genau für diese Fälle vorgesehen. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt selber, dass die AT1 gewandelt werden können vor der Inanspruchnahme einer Hilfeleistung von der öffentlichen Hand oder wenn die Finma die Umwandlung vorschreibt, um eine Insolvenz zu verhindern. Mir scheint, beide Gründe sind gegeben, aber das Gericht kommt zum Schluss, dass diese Gründe nicht gelten. Ich verstehe nicht, wie man zu diesem Schluss kommen kann. Es ist eigentlich ein ziemliches Eigentor, weil die Finanzstabilität dadurch gerade deutlich beschädigt worden ist.

Falls das Bundesgericht diesen Entscheid nicht korrigieren wird, wird jemand den Schaden tragen müssen, ob das jetzt die UBS ist oder der Steuerzahler.

Die Abschreibung der AT1-Anleihen war ein Teil der Gesamtlösung. Erscheint nun diese ganze Rettungsaktion in ganz neuem Licht?

Es wurde damals argumentiert, dass die Übernahme durch die UBS das sicherere Verfahren ist, also weniger Rechtsunsicherheiten hat. Deshalb hat man das gewählt und nicht die Abwicklung. Es ist mir nicht klar, wie eine Abwicklung funktionieren kann, wenn wir ein Gericht haben, dass die Grundlagen derart unsicher macht. Falls das Bundesgericht diesen Entscheid nicht korrigieren wird, wird jemand den Schaden tragen müssen, ob das jetzt die UBS ist oder der Steuerzahler.

Was bedeutet der Entscheid für die anstehenden Reformen der Bankenregulierungen, um Banken krisentauglicher zu machen?

Es wird immer gesagt, die Finma habe viel Spielraum in ihren Entscheidungen. Aber wie sich jetzt herausstellt, ist die Firma gut beraten, diesen Spielraum sehr vorsichtig zu nutzen. Denn sie operiert offenbar in einem Umfeld mit viel Rechtsunsicherheit. Das muss behoben werden. Die Reformen müssen dahingehen, dass Vorschriften ins Gesetz und in die Verordnung geschrieben werden.

Man könnte auch eine ganz klare Generalklausel für die Firma vorsehen, die ihr viel Rechtssicherheit gibt, sodass sie fast schon willkürlich handeln kann. Mir ist das nicht sympathisch. Aber wenn wir ein Gericht haben, das der Finma einfach den Teppich unter dem Boden wegzieht, dann braucht sie viel mehr Rechtssicherheit.

Das Gespräch führte Jan Baumann.

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Heute Morgen, 15.10.2025, 06:05 Uhr ; 

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