- Wer in der EU ein Produkt kauft, soll in Zukunft häufig keine auf Papier gedruckte Bedienungsanleitung mehr mit dazu erhalten.
- Darauf haben sich Vertreterinnen und Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsländer geeinigt.
Die Bestimmung soll zum Beispiel für Glühbirnen gelten, für Elektrovelos oder Sportboote. Die Anleitungen müssen aber digital verfügbar sein. Und wer darauf besteht, soll beim Vertreiber des Produkts eine gedruckte Anleitung einfordern können.
Ziel der Bestimmung ist es, dass Unternehmen ihre Informationspflichten öfter digital abwickeln können sollen und weniger drucken müssen, heisst es von der EU.
Bürokratie abbauen
Die Massnahmen gehören zu einem EU-Projekt, das Bürokratie abbauen soll. Und so wurde denn auch argumentiert, die Neuerung führe dazu, dass die Produktinformationen leichter zu aktualisieren seien, zugänglicher sowie nachhaltiger würden.
Zugleich will die EU Vereinfachungen bei der Bürokratie für mittelgrosse Unternehmen bis 1000 Mitarbeitende. Für sie sollen künftig mehrere Ausnahmen gelten, von denen bisher nur kleine und mittlere Firmen profitiert hatten.
Es geht dabei etwa um vereinfachte Offenlegungsvorschriften und Sorgfaltspflichten.