- Die Wettbewerbskommission (Weko) nimmt den Techkonzern Apple ins Visier.
- Dabei geht es um den Zugang zum kontaktlosen Bezahlen, konkret um die sogenannte NFC-Schnittstelle.
- Geklärt werden soll, ob dieser Zugang für Schweizer App-Anbieter «kartellrechtlich problematisch» ist, so die Weko.
Der Zugriff auf die NFC- (Near Field Communication) und SE-Plattform auf iOS-Geräten wird unter anderem für Zahlungen genutzt. Bis 2024 hatte Apple Drittanbietern den Zugriff auf die NFC-Schnittstelle von iOS-Geräten noch verweigert. Seit gut einem Jahr ermöglicht Apple allen App-Anbietern der EU, kostenlos auf die entsprechende Technologie auf den Geräten zuzugreifen.
Seither steht die Weko mit Apple im Austausch, um auch Schweizer App-Anbietern den Zugang zu ermöglichen. In der Folge gewährte Apple gemäss der Behörde seit Ende 2024 auch Schweizer Drittanbietern Zugang.
Twint prüft rechtliche Schritte
Schweizer App-Anbieter wie Twint kritisieren aber, sie würden dabei von Apple benachteiligt: So müssen sie bezahlen, um die Bezahlfunktion von Apple – ein Doppelklick auf die Seitentaste des iPhones – mit Twint verknüpfen zu können. Ansonsten funktioniert es in der Schweiz nur, wenn die Nutzenden ihre Debit- oder Kreditkarte bei Apple Pay hinterlegt haben. Wegen der Kosten habe sich kein hiesiger Anbieter darauf eingelassen. Twint prüft deswegen rechtliche Schritte gegen Apple.
Nun prüft die Wettbewerbskommission mit der heute angekündigten Vorabklärung, ob «die Modalitäten dieser Zugangsgewährung, die sich von denjenigen im EWR-Raum unterscheiden, kartellrechtskonform ausgestaltet sind». Dazu sollen weiterhin «Erkenntnisse aus den Märkten» gesammelt werden.