Justiz: «Teilnahmerecht» soll eingeschränkt werden
Werden bei einer Straftat mehrere mutmassliche Täter identifiziert und einvernommen, haben diese das Recht, bei den Einvernahmen der Mitbeschuldigten anwesend zu sein. Dieses sogenannte «Teilnahmerecht» will die Schweizerische Konferenz der Staatsanwälte nun einschränken.
UT
13.06.20153 Min
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