Die Recherche von WAV und «Republik»: Das Recherchekollektiv sichtet amtliche Dokumente und interne Berichte von Bundesbehörden zu Kontakten mit Palantir, die sie über das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) erhalten. Besonders brisant: Ein interner Bericht des Armeestabs warnt vor Risiken für die digitale Souveränität der Schweiz und vor möglichem Zugriff von US-Behörden auf Daten.
Die umstrittene Publikation: Kurz vor Weihnachten 2025 veröffentlicht das Journalistenteam von WAV und «Republik» zwei Artikel über Kontakte zwischen Palantir und Schweizer Behörden. Die Redaktion spricht von einem «Umwerben» der Schweiz durch den Konzern, der dabei wiederholt «abgeblitzt» sei. Palantir widerspricht dieser Darstellung und verlangt kurz nach der Veröffentlichung eine Gegendarstellung, über deren Form seither gestritten wird.
Was Palantir macht und warum die Firma in der Kritik steht: Der US-Konzern Palantir entwickelt Software zur Integration und Analyse riesiger Datenmengen, die von Kunden selbst betrieben wird. Bekannt wurde das Unternehmen durch Aufträge von Geheimdiensten, Militär und Polizeibehörden. Kritikerinnen und Kritiker werfen der Firma vor, Überwachungstechnologien salonfähig zu machen.
Palantir und der Standort Schweiz: Palantir ist gemäss eigenen Angaben seit über zehn Jahren in der Schweiz präsent. Das Tech-Unternehmen bezeichnet die Schweizer Niederlassung als Drehscheibe für das Geschäft in Zentraleuropa. Am Standort Zürich beschäftige man rund 60 Mitarbeitende und konzentriere sich auf den Vertrieb und die Implementierung von Lösungen für Privatkunden.
Palantir zur Darstellung der «Republik»: Palantir widerspricht der Darstellung der «Republik». Das Unternehmen betont, es habe in der Schweiz keine offizielle Ausschreibung oder formelle Bewerbung bei Behörden eingereicht. Kontakte mit potenziellen Kunden seien Teil üblicher Geschäftspraktiken und bedeuteten keine systematische Verkaufskampagne.
Hunderte Seiten Eingaben vor Gericht: Vor dem Zürcher Handelsgericht haben beide Seiten inzwischen umfangreiche Rechtsschriften eingereicht. Das Verfahren läuft seit Januar 2026. Der Fall befindet sich derzeit im vierten Schriftenwechsel. Damit hat sich der Streit weit über eine einfache medienrechtliche Frage hinaus entwickelt.
Einordnung durch Medienrechtsexperten: Der Rechtsanwalt und Professor für Medienrecht an der Universität Zürich, Urs Saxer, hält langwierige Gegendarstellungsverfahren für wenig sinnvoll. «Eine Gegendarstellung ist auf rasche Klärung ausgelegt, nach Monaten verliert sie ihren Zweck», sagt er. Solche Verfahren könnten schnell Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen. Für kleinere Medienhäuser könne das im Vergleich zu finanzstarken Unternehmen zu einer erheblichen Belastung werden.
Einschüchterung von Medien? Palantir weist den Vorwurf zurück, mit dem Verfahren Druck auf die «Republik» und das Recherchekollektiv WAV auszuüben. Man wolle niemanden einschüchtern und verlange weder Änderungen noch eine Löschung der Artikel. Ziel sei allein die Gegendarstellung, da die Berichterstattung aus Sicht des Unternehmens missverständlich sei. Rechtliche Schritte habe man erst nach der Ablehnung durch die Redaktion eingeleitet.