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Bei bitterer Kälte draussen schuften
Aus Espresso vom 25.01.2017. Bild: Keystone
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Arbeit Bei bitterer Kälte draussen schuften

Bauarbeiter, Zeitungsausträgerinnen, Strassenverkäufer: Für sie und viele andere Berufsleute ist die Arbeit zurzeit wahrlich kein Zuckerschlecken. Darauf angesprochen nehmen viele ihre Situation locker. Die Gewerkschaft sieht aber vor allem auf den Baustellen ein Problem.

Tipps gegen die Kälte

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Legende: Imago

Die Sendung «Puls» erklärt, welche Sinn machen und welche nicht. Mehr

«Kein Problem – warme Kleidung und dann geht es schon. Wir sind uns die Kälte gewohnt», lautet der Tenor unter den Arbeitern auf der Grossbaustelle, die das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» besuchen konnte. Die Arbeit an sich ist aber schon deutlich mühsamer als in der milderen Jahreszeit: Der harte Boden, der Beton, der ab gewissen Minustemperaturen nicht mehr eingesetzt werden kann – «die Arbeiter sind deshalb unter diesen Bedingungen auch deutlich weniger produktiv», erklärt der Bauleiter.

Auch andere Berufsleute haben in diesen Tagen gegen die Kälte zu kämpfen – und jeder und jede hat so seine Strategien, um damit fertig zu werden: Ein Strassenverkäufer reibt sich mit Vaseline ein, um vor der Kälte geschützt zu sein. Ein Pöstler hat sämtliche Kleidungsstücke, welche sein Arbeitgeber den Angestellten für kalte Tage zur Verfügung stellt, angezogen. Vor dem Mikrophon nehmen die meisten Befragten die Situation auch cool – im wahrsten Sinne.

Der Termindruck fordert seinen Tribut

Das sei vordergründig wohl so, erklärt Katja Signer, Mediensprecherin der Gewerkschaft Unia. In Tat und Wahrheit stelle man in diesem Bereich ein grosses Problem fest: «Vor allem auf Baustellen in Ballungszentren muss auch bei eisiger Kälte gearbeitet werden, damit die Termine eingehalten werden können. Das war früher noch nicht so», erklärt Signer gegenüber «Espresso». Arbeiten unter diesen Umständen sei schlecht für die Gesundheit der Arbeiter und überdies gefährlich, so Signer. Die Unia habe ein besonderes Augenmerk auf die Situation und setze sich, wenn nötig, dafür ein, dass die Bauarbeiten auch mal zwischendurch eingestellt werden. In einzelnen Fällen sei dies auch schon gelungen.

Schutzkleidung vorgeschrieben, es gibt aber keinen Tiefstwert

Laut Arbeitsgesetz muss der Arbeitgeber bei grosser Kälte für die nötige Schutzkleidung (zum Beispiel eine Windstopper-Jacke) sorgen und für beheizte Baracken oder andere Orte, an denen sich die Angestellten regelmässig aufwärmen können und wo sie ein warmes Getränk erhalten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) empfiehlt überdies eine wärmeisolierende Oberfläche für alle Arbeitsgegenstände und Maschinen, die in der Kälte stehen.

Einen Temperatur-Tiefstwert, bei dem die Arbeiten eingestellt werden müssen, gebe es nicht, erklärt Valentin Lagger vom Seco gegenüber «Espresso». In einigen Branchen wie auf dem Bau oder in der Forstwirtschaft müsse bisweilen auch unter extremen Bedingungen gearbeitet werden. Für Kontrollen allfälliger Verstösse seien die kantonalen Arbeitsinspektorate zuständig, erklärt Lagger.

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